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Tatbestand: Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Beitritt der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW AG. Die Stadt Erkelenz ist mit 4,125% an den KWH unmittelbar beteiligt. Daraus ergibt sich eine mittelbare Beteiligung der Stadt Erkelenz von rund 0,37 % an der NEW AG.
Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen. Die NEW AG ist zu 16,18 % an der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH beteiligt und diese ist zu 15 % an der Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH beteiligt. Diese wiederum hält eine 100%ige Beteiligung an der Wärme-, Energie- und Prozesstechnik GmbH (WEP). Die WEP soll sich zu 20 % an der H2HS Wasserstoffversorgung Heinsberg GmbH (H2HS GmbH) beteiligen, deren Stammkapital 25.000 € beträgt.
Die Stadt Erkelenz wäre damit über ihren Anteil an den KWH zu einem verschwindet kleinen Anteil (ca. 0,002%) an der H2HS GmbH beteiligt.
Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 26 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) folgt. Diese Vorlage wird aus formellen Gründen dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt, da die Bezirksregierung Düsseldorf auch bei einer prozentual und wertmäßig so geringen neuen Beteiligung der KWH an einer Gesellschaft auf eine Anzeige gemäß § 115 GO NRW besteht. Aus diesem Grunde ist ein entsprechender Ratsbeschluss notwendig.
Die Gründe, die zur Beteiligung der Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH/WEP Wärme-, Energie- und Prozesstechnik GmbH an der H2HS Wasserstoffversorgung Heinsberg GmbH geführt haben, können der beigefügten Sitzungsvorlage des Kreises Heinsberg für die Sitzung des Kreistages am 19.09.2023 entnommen werden. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf diese als Anlage beigefügte Sitzungsvorlage verwiesen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „1. Die Beteiligung der WEP Wärme-, Energie- und Prozesstechnik GmbH an der H2HS Wasserstoffversorgung Heinsberg wird mit dem als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag zugestimmt.
2. Die Vertreter der Stadt Erkelenz in den Gremien der Kreiswerke GmbH und des NEW Konzerns werden ermächtigt, der Beteiligung sowie redaktionellen Änderungen des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.“ Klima-Check: Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?
Eine unmittelbare Auswirkung auf dem Klimaschutz oder der Klimafolgenanpassung ergibt sich durch den vorliegenden Beschlussentwurf nicht.
Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlagen: Sitzungsvorlage der Kreisverwaltung Heinsberg Gesellschaftsvertrag der H2HS Wasserstoffversorgung Heinsberg GmbH
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