„Die Sanierung der vorgenannten Straßenbeleuchtungsanlage erfolgt mit Veranlagung KAG auf Grundlage des durch den Konzessionsträger vorgelegten Angebotes.
Die Verwaltung wird mit der entsprechenden Umsetzung beauftragt.“
18.11.2020 - Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt
Ö 9.4 - ungeändert beschlossen
Beschluss(in eigener Zuständigkeit)
„Die Sanierung der vorgenannten Straßenbeleuchtungsanlage erfolgt mit Veranlagung KAG auf Grundlage des durch den Konzessionsträger vorgelegten Angebotes.
Die Verwaltung wird mit der entsprechenden Umsetzung beauftragt.“