Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Gemäß §§ 52 Abs. 1 und 58 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) ist über die im Rat bzw. in den Ausschüssen gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift ist u. a. von einer vom Rat bzw. vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführerin bzw. einem zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen. Als Schriftführerinnen bzw. Schriftführer für die Niederschriften über die Sitzungen des Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt der Stadt Erkelenz werden vorgeschlagen:
Beschlussentwurf Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Der Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt bestellt gemäß §§ 52 Abs. 1 und 58 Abs. 7 GO NW folgende städtischen Bediensteten zu Schriftführerinnen bzw. Schriftführern für die über seine Sitzung zu fertigenden Niederschriften:
Finanzielle Auswirkungen: Keine
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