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Beschluss (in eigener Zuständigkeit) „Der Ausschussvorsitzende verpflichtet gemäß § 43 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die dem Ausschuss angehörenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern sowie die Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter. Die Verpflichteten unterzeichnen die Verpflichtungserklärungen, die dem Original der Niederschrift beigefügt sind.“
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