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Vorlage - A 66/412/2020  

 
 
Betreff: ARA, Hydr. Ertüchtigung des NKB 3 zur Verbesserung der Absetzwirkung
hier: Baubeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt Entscheidung
18.11.2020 
1. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Das Nachklärbecken 3 (NKB 3) ist bei starker hydraulischer Belastung konstruktiv nicht ausreichend leistungsfähig in seiner Absetzwirkung. Auch bei niedriger Belastung ist ein Abtrieb feiner Suspensa aufgrund einer ungünstigen Zulaufkonstruktion nicht weiter reduzierbar. Die weiteren Anlagenstufen Klarwassernitrifikation und DYNA-Sandfilter werden je nach Situation stark belastet. Bedingt durch die steigende Anlagenbelastung ist entsprechende Abhilfe erforderlich.

 

Dementsprechend wurden auf Basis der Betriebserfahrungen auf anderen Kläranlagen mit ähnlicher Problematik unterschiedliche Lösungsansätze betrachtet.

Die nunmehr gewählte Lösung einer variablen Zulaufregelung auf Basis einer dynamischen Strömungssimulation ist die nachhaltigste und technisch / wirtschaftlichste Konstruktion. Andere leicht kostengünstigere starre Lösungsansätze (rd. 250.000,00 gegenüber rd. 300.000,00 Euro) scheitern oft an unterschiedlichen und sich später verändernden Schlammeigenschaften. Durch die starre Betriebspunktauslegung kann nur schlecht auf solche Veränderungen reagiert werden. Des Weiteren wird der Abtrieb von Feinsuspensa bei Schwachlast nicht verbessert.

Die gewählte variable Lösung regelt automatisch nach, so dass die erforderlichen Wirkungsgrade der Nachklärung auch erreicht werden. Die Modellrechnungen sind in vielen ausgeführten Projekten mit der Realität erfolgreich abgeglichen worden. Auf Basis dieser Erkenntnisse ist die Steuerung und Messtechnik ausgelegt und wurde seitens der Fa. hydrograv patentiert.

Neben dem Patent ist auch das technische Know How von entscheidender Bedeutung. Dementsprechend sind keine vergleichbaren technischen Lösungen auf dem Markt und somit keine Vergleichsangebote möglich. Das Angebot der Fa. hydrograv GmbH beziffert die Leistungen für die Ertüchtigung des Einlaufbauwerkes mit allen verbundenen Leistungen auf 278.400,00 Euro netto.

 

Neben der technischen Ausrüstung für das zentrale Einlaufbauwerk (Königsstuhl) ist auch der Räumer der vorhandenen Räumerbrücke zu ertüchtigen. Diese in der Gesamtmaßnahme untergeordnete Leistung wurde als gesonderte Position angefragt. Die technische Abstimmung ist erfolgt. Der Angebotspreis in Höhe von 44.980,00 Euro netto liegt unterhalb der Kostenberechnung des Ingenieurbüros ICM für die Räumkonstruktionen und ist daher als wirtschaftlich anzunehmen (Kostenberechnung lag bei 70.000,00 Euro).

Eine Vergabe an andere Dienstleister ist nicht zielführend, da 1) die Schnittstelle der Gewerke nicht eindeutig definierbar ist und 2) ohnehin ein Ausrüster für den Umbau des Mittelbauwerkes vor Ort ist. Ferner müssen die Umrüstzeiten so kurz wie möglich gehalten werden, da die Außerbetriebnahme des NKB 3 einen tiefen Einschnitt in die hydraulische Leistung der Kläranlage bedeutet und somit die Reinigungsleistung eingeschränkt wird (Abstimmung mit der Überwachungsbehörde).

 

Die Vorarbeiten für die hydraulische Simulation sind bereits angelaufen (gesonderter Auftrag). Die Arbeiten sollen in der ersten Jahreshälfte 2021 ausgeführt werden.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit)

„Die hydraulische Ertüchtigung des Nachklärbeckens 3 einschließlich Räumerbrücke erfolgt auf Grundlage des vorgelegten Angebotes der Fa. hydrograv GmbH. Die Verwaltung wird mit der entsprechenden Umsetzung beauftragt. Zur Erteilung des Auftrages ist der Ansatz bei der Verpflichtungsermächtigung um 285.000,00 Euro zu erhöhen. Die Deckung erfolgt durch Übertragung von der Maßnahme A 11020029 – Kanalsanierung Erkelenz, Kölner Straße.“


Finanzielle Auswirkungen:

Für die Ertüchtigungsmaßnahme ist die benötigte und aufgeführte Investivsumme auf dem Konto A 11020902 in Höhe von 384.822,20 Euro (einschl. 19 % MwSt) bereitzustellen. Da die Maßnahme erst in 2021 kassenwirksam wird, ist dafür eine Übertragung einer Verpflichtungsermächtigung über 285.000,00 Euro von der Maßnahme A 11020029 – Kanalsanierung Erkelenz, Kölner Straße vorzunehmen.