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Tatbestand: Straßenbeleuchtung in Erkelenz beschlossen.
Mit Umsetzung des mehrjährigen Sanierungskonzeptes und der damit zusammenhängenden Planungskonkretisierung sowie unter Berücksichtigung anderer Maßnahmen Dritter (Versorger Gas, Wasser, Strom) ist festzustellen, dass über die ursprünglich aufgestellte Liste hinaus zusätzliche Investitionsmaßnahmen umzusetzen sind.
Die nachfolgend aufgeführte Maßnahme ist aufgrund des Alters und Zustandes der Anlage erforderlich – eine Kostenbeteiligung der Anlieger ist auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und des örtlichen Satzungsrechts geboten.
Ortslage Mennekrath Die Lampen sind überwiegend zwischen 35 und 50 Jahre alt; zur Zeit sind Leuchtstoffröhren bzw. HQL Leuchtmittel verbaut. Die NEW saniert die 1 KV-Leitung.
Die Auswahl der Sanierungsstandorte und die Begründung für das jeweilige Vorgehen deckt sich mit den im Beschluss vom 01.03.2016 aufgeführten Tatbeständen. Auf eine Wiederholung an dieser Stelle wird verzichtet. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit) „Die Sanierung der vorgenannten Straßenbeleuchtungsanlage erfolgt mit Veranlagung KAG auf Grundlage des durch den Konzessionsträger vorgelegten Angebotes. Die Verwaltung wird mit der entsprechenden Umsetzung beauftragt.“ Finanzielle Auswirkungen: Für die Beleuchtungsmaßnahme ist die benötigte und aufgeführte Investivsumme auf dem Konto E 12020084 in Höhe von 42.000,00 Euro bereitgestellt.
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