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Vorlage - A 20/510/2020  

 
 
Betreff: 16. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt Vorberatung
18.11.2020 
1. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
16.12.2020 
2. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Abwassergebührenkalkulation für 2021  
16. Änderung vom 16.12.2020 zur Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004  

Tatbestand:

Die als Anlage beigefügte Abwassergebührenkalkulation für das Jahr 2021 schließt mit dem Ergebnis ab, die Schmutzwassergebühr auf 1,75 €/m³ bezogener Frischwassermenge sowie die Niederschlagswassergebühr  auf 0,90 €/m² befestigter Fläche zu belassen.

 

Insgesamt erhöht sich der auf die Gebühren umzulegende Finanz- und Betriebsaufwand in 2021 gegenüber 2020 um 132.478 € auf 9.902.297,00 €. Der Betriebsaufwand erhöht sich dabei um 54.916 €. Beim Finanzaufwand ergibt sich eine Erhöhung von 77.562 €. Nähere Details können der beigefügten Gebührenkalkulation entnommen werden.

 

Neben dieser, gegenüber dem Vorjahr, geringfügigen Erhöhung auf der Aufwandsseite (+1,36 %), wurden auf der Ertragsseite sowohl bei der Schmutzwassergebühr als auch bei der Niederschlagswassergebühr Entnahmen aus den jeweiligen Gebührenausgleichsrücklagen von insgesamt 540.000 € gebührenmindernd eingeplant (300.000 € für Niederschlagswasser/240.000 € für Schmutzwasser).

 

Für die Haushalte, bei denen die Reinigung des Abwassers von einem Dritten (z. B. Niersverband) vorgenommen wird, verringern sich die zu veranlagenden Gebührenanteile für den Transport des Schmutzwassers von bisher 0,55 €/m³ auf 0,48 €/m³ bezogener Frischwassermenge.

 

Die zuvor aufgeführte Gebührenkalkulation, mit den daraus resultierenden Änderungen, mündet letztendlich in einer Änderung der Entwässerungssatzung.

Die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes bittet der vorgelegten Abwassergebührenkalkulation für  2021  zuzustimmen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Die dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte 16. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004 wird hiermit erlassen“.


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Abwassergebührenkalkulation für 2021

16. Änderung vom 16.12.2020 zur Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwassergebührenkalkulation für 2021 (54 KB)      
Anlage 2 2 16. Änderung vom 16.12.2020 zur Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004 (190 KB)