Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Der Baubetriebshof hat in den letzten Jahren unterschiedliche Systeme zur chemiefreien Unkrautbekämpfung auf befestigten Flächen getestet. Dabei hat sich das sog. Heißwasser-/Heißdampfverfahren als effektivste und wirtschaftlichste Methode erwiesen. Entscheidend für eine erfolgreiche Anwendung der Heißwassermethode ist allerdings die regelmäßige und auf die Witterung abgestimmte Anwendung. Seit einigen Jahren wird die Behandlung im Heißwasserverfahren neben den sonstigen manuellen und maschinellen Verfahren eingesetzt, d. h. als Dienstleistung eingekauft. Hierbei entstanden bisher Kosten von 900 - 1200 Euro pro Einsatztag. Bei vier Einsätzen über jeweils drei Tage im Jahr somit bis zu 15.000 Euro zuzüglich eines eigenen Mitarbeiters, der die Einsätze koordiniert und kontrolliert. Nachteilig hierbei ist, dass der Einsatz im Vorfeld terminmäßig mit dem Dienstleister festgelegt werden muss und dadurch unter Umständen ein nicht auf die Witterung abgestimmter Einsatz durchgeführt werden muss. Beim Kauf einer Maschine mit entsprechendem Trägerfahrzeug würden diese nachteiligen Effekte einer externen Dienstleistung entfallen, weil die Maschine dann flexibel einsetzbar wäre. Darüber hinaus kann das Trägerfahrzeug umgerüstet werden und im Winter für den Winterdienst mit eingesetzt werden, so dass eine ganzjährige Auslastung erreicht wird. Weitere Einsatzmöglichkeiten, wie den Einsatz für Reinigungsarbeiten mittels Hochdruckreiniger oder die Bekämpfung der Eichenprozessionsspinnerraupe, sind vorgesehen. Auch zur Bewässerung von Bäumen und Beeten in Trockenperioden kann der Geräteträger mit dem vorhandenen Wassertank genutzt werden. Da das Heißwasserverfahren ab dem nächsten Frühjahr eingesetzt werden soll, ist aufgrund der Lieferzeiten eine Auftragserteilung zum jetzigen Zeitpunkt notwendig. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit) „Der Ausschuss stimmt der Neuanschaffung eines Heißwassergerätes zur chemiefreien Wildkrautbekämpfung einschl. Geräteträger für den Baubetriebshof zu.“ Finanzielle Auswirkungen: Die erforderlichen Mittel für die Auftragserteilung werden im Haushaltsplan 2021 unter dem Maßnahmenkonten B 01180091 in Höhe von 150.000,00 Euro zur Verfügung gestellt. Die vorzeitige Auftragserteilung in 2020 ist durch eine entsprechende außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung sichergestellt.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||