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Tagesordnung - 1. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt  

 
 
Bezeichnung: 1. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt
Gremium: Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt
Datum: Mi, 18.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Stadthalle
Ort: Franziskanerplatz 11, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Bestellung von Schriftführerinnen und Schriftführern  
A 60/132/2020  
Ö 2  
Verpflichtung der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger  
A 60/133/2020  
Ö 3  
Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Betriebsleitung      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Sachstandsbericht Klimaschutz und Umwelt      
Ö 5  
Enthält Anlagen
Mitteilungen über lfd. Baumaßnahmen      
Ö 6     Angelegenheiten Klimaschutz und Umwelt      
Ö 6.1  
Energiebericht 2019  
Enthält Anlagen
III/089/2020  
Ö 7     Angelegenheiten Baubetriebs- und Grünflächenamt      
Ö 7.1  
Anschaffung eines Großgeräteträgers mit Anbaumähgerät (Ersatzbeschaffung) hier: Beschluss über die Beschaffung  
A 60/134/2020  
Ö 7.2  
Anschaffung eines Heißwassergerätes zur chemiefreien Wildkrautbekämpfung einschl. Geräteträger hier: Beschluss über die Neuanschaffung  
A 60/135/2020  
Ö 8     Angelegenheiten Hochbauamt      
Ö 8.1  
Umbau Dorfzentrum "Alte Schule" Holzweiler hier: Baubeschluss  
A 63/337/2020  
Ö 8.2  
Neubau Friedhofshalle Keyenberg (neu) hier: Baubeschluss  
A 63/338/2020  
Ö 9     Angelegenheiten Tiefbauamt      
Ö 9.1  
ARA, Hydr. Ertüchtigung des NKB 3 zur Verbesserung der Absetzwirkung hier: Baubeschluss  
A 66/412/2020  
Ö 9.2  
Erneuerung Straßenbeleuchtung (KAG) Mennekrath 1-6 und 7-8c hier: Baubeschluss  
A 66/413/2020  
Ö 9.3  
Erneuerung Straßenbeleuchtung (KAG) Gerderath, Fronderath hier: Baubeschluss  
A 66/414/2020  
Ö 9.4  
Erneuerung Straßenbeleuchtung (KAG) Holzweiler, Brüderstraße hier: Baubeschluss  
A 66/415/2020  
Ö 10     Angelegenheiten kaufmännische Betriebsleitung      
Ö 10.1  
Enthält Anlagen
16. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 20/510/2020  
Ö 10.2  
Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2021 mit Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms für die Jahre 2020 bis 2024  
Enthält Anlagen
A 20/511/2020  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW (EigVO NRW) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

I.

der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des

Städtischen  Abwasserbetriebes  Erkelenz  für  das  Wirtschaftsjahr  2021  wie folgt  festgestellt:

 

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Erträge auf

10.837.519 EUR

 

b) die Aufwendungen auf

8.747.451 EUR

 

2.

 

Vermögensplan

 

 

 

a) die Einzahlungen auf

9.116.000 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

12.560.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2021 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 6.875.000 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 4.610.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 8.000.000 Euro festgesetzt;

 

 

II.

 

die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitions­programms, für die Jahre 2020 - 2024 beschlossen.“

 

   
    18.11.2020 - Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt
    Ö 10.2 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW (EigVO NRW) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

I.

der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des

Städtischen  Abwasserbetriebes  Erkelenz  für  das  Wirtschaftsjahr  2021  wie folgt  festgestellt:

 

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Erträge auf

10.837.519 EUR

 

b) die Aufwendungen auf

8.747.451 EUR

 

2.

 

Vermögensplan

 

 

 

a) die Einzahlungen auf

9.116.000 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

12.560.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2021 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 6.875.000 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 4.610.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 8.000.000 Euro festgesetzt;

 

 

II.

 

die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitions­programms, für die Jahre 2020 - 2024 beschlossen.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung

   
    16.12.2020 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 7.2 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW (EigVO NRW) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

I.

der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des

Städtischen  Abwasserbetriebes  Erkelenz  für  das  Wirtschaftsjahr  2021  wie folgt  festgestellt:

 

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Erträge auf

10.837.519 EUR

 

b) die Aufwendungen auf

8.747.451 EUR

 

2.

 

Vermögensplan

 

 

 

a) die Einzahlungen auf

9.116.000 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

12.560.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2021 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 6.875.000 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 4.610.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 8.000.000 Euro festgesetzt;

 

 

II.

 

die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitions­programms, für die Jahre 2020 - 2024 beschlossen.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

N 1     (nichtöffentlich)