„Der Jugendhilfeausschuss ermächtigt die Verwaltung, im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung Einzelfallregelungen gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 KiBiz zu den zweckgebundenen Betreuungsplätzen zu treffen.“
26.11.2020 - Jugendhilfeausschuss
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss(in eigener Zuständigkeit):
„Der Jugendhilfeausschuss ermächtigt die Verwaltung, im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung Einzelfallregelungen gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 KiBiz zu den zweckgebundenen Betreuungsplätzen zu treffen.“