Bürgerinformationssystem
Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „Der Jugendhilfeausschuss ermächtigt die Verwaltung, im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung Einzelfallregelungen gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 KiBiz zu den zweckgebundenen Betreuungsplätzen zu treffen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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