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Vorlage - 0/51/261/2020  

 
 
Betreff: Benennung von Ausschussmitgliedern zur Teilnahme an den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 KJHG sowie deren Vertreter/innen
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
26.11.2020 
1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 18.05.2000 hat der Jugendhilfeausschuss der Bildung fachspezifischer Arbeitsgemeinschaften gemäß § 78 SGB VIII unter gemeinsamer Beteiligung der im Bereich des Kreises Heinsberg vertretenen öffentlichen Jugendhilfeträger und der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe für die Arbeitsfelder „Hilfe zur Erziehung“, „Erziehungsberatung“ und „Tageseinrichtungen für Kinder“ zugestimmt. Später ist auch noch die AG „Frühe Hilfen“ hinzugekommen.

 

Gleichzeitig hat der Ausschuss beschlossen, von der in den Geschäftsordnungen zu den Arbeitsgemeinschaften vorgesehenen Möglichkeit zur Teilnahme je eines Mitgliedes jedes Jugendhilfeausschusses an den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft mit beratender Stimme teilzunehmen, Gebrauch zu machen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dass auch der neu konstituierte Jugendhilfeausschuss für jede der vier o. g. Arbeitsgemeinschaften ein Mitglied sowie eine/einen Stellvertreter/in zur Teilnahme an den Sitzungen mit beratender Stimme benennt.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„AG „Hilfe zur Erziehung“

Mitglied:     Vertreter/in:

 

AG „Tageseinrichtungen für Kinder“

Mitglied:     Vertreter/in:

 

AG „Erziehungsberatung“

Mitglied:     Vertreter/in:

 

AG „Frühe Hilfen“

Mitglied:     Vertreter/in:“

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine