Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Gem. § 58 Abs. 2 in Verbindung mit § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) werden die stimmberechtigten Mitglieder nach § 71 Abs. 1 Ziffer 1 und 2 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und die beratenden Mitglieder gemäß § 71 Abs. 5 SGB VIII von Bürgermeister Stephan Muckel eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die Verpflichtung soll in feierlicher Form durch Erheben von den Plätzen mit folgender Einverständniserklärung bekundet werden:
Als Mitglied des Jugendhilfeausschusses der Stadt Erkelenz verpflichte ich mich hiermit, meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die geltenden Gesetze zu beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Erkelenz zu erfüllen.
Die Verpflichtungserklärungen liegen den in Frage kommenden Ausschussmitgliedern im Wortlaut vor. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Bürgermeister Stephan Muckel verpflichtet die dem Ausschuss angehörenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürger und die beratenden Mitglieder sowie deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter.“ Finanzielle Auswirkungen: keine
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