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Vorlage - 0/51/267/2020  

 
 
Betreff: Neufassung der Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege in der Stadt Erkelenz
hier: Umsetzung Beschluss Jugendhilfeausschuss vom 04.06.2020
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
26.11.2020 
1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege  
Synopse Neufassung der Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege  

Tatbestand:

Die Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege in der Stadt Erkelenz sind gemäß

Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 04.06.2020 und der Änderungen gemäß „Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung zum 01.08.2020“ anzupassen. Neben den Regelungen zu den Entgelten sind insbesondere die Ausbildungsmodalitäten zur Erreichung der Qualifikation als Kindertagespflegeperson den gesetzlichen Vorgaben ab 01.08.2022 anzupassen.

Die Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen erfolgt dann nach den Vorgaben des Deutschen Jugendinstituts und des Bundesverbandes für Kindertagespflege. Das Qualitätshandbuch der Kindertagespflege (QHB) schreibt im ersten Ausbauschritt 160 Unterrichtseinheiten, 80 Stunden Praktikum und 100 Selbstlerneinheiten fest. Hiernach wird das Entgelt in Stufe 2 festgesetzt. Nach dieser Grundqualifizierung erfolgt eine tätigkeitsbegleitende Qualifizierung. Dies führt in Entgeltstufe 3 der Richtlinien.

Die zu schulende Stundenzahl umfasst dann 320 Unterrichtsstunden. Neben den bisherigen Qualifikationsstufen, die für die dann noch laufenden „Altfälle“ gelten, werden alle nach dem neuen DJI Kolloquium abschließenden Kindertagespflegepersonen in Stufe 3 eingruppiert. 

 

Die Richtlinien sind im Wesentlichen mit den Jugendämtern im Kreis Heinsberg abgestimmt.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Die Ausgestaltung der Kindertagespflege in der Stadt Erkelenz ist gemäß der in der Anlage befindlichen Richtlinie zum 01.01.2021 anzupassen.

Die Geldleistungen werden wie folgt angepasst:

a) beginnend mit dem 01.01.2021 werden die Stundensätze der Kindertagespflege

    um rund 5% in den drei Qualifikationsstufen angehoben,

b) beginnend mit dem 01.08.2021 werden die Entgelte der Kindertagespflege gemäß

    Index „Kindpauschalen“ gem. KiBiz erhöht,

c) beginnend mit dem 01.01.2021 werden die Entgelte pauschaliert und bei Minderbetreuungszeiten ein 20-Prozent-Korridor eingeführt, bei dem es nicht zu Rückerstattungen an das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales kommt.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Haushaltsmittel wurden für 2021 unter dem Produkt 060220 berücksichtigt und angemeldet.

Zu a) Es ist mit einem Mehraufwand von 39.000 € zu rechnen.

Zu b) Der Index wird jährlich durch den Landschaftsverband Rheinland im Dezember

          berechnet, es wird mit einer 3 prozentigen Erhöhung kalkuliert. Der Mehrauf-

          wand wird ca. 10.200 € betragen

Zu c) Es ist mit einem Mehraufwand von 155.000 € zu rechnen


Anlagen:

Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege in der Stadt Erkelenz

Synopse Neufassung der Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege in der Stadt Erkelenz

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege (593 KB)      
Anlage 2 2 Synopse Neufassung der Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege (383 KB)