Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - 2. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales  

 
 
Bezeichnung: 2. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz und Soziales
Datum: Mo, 05.12.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:17 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Vorsitzenden und des Bürgermeisters  
A 30/026/2005  
Ö 2  
Erlass einer Abfallsatzung für die Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 30/027/2005  
Ö 3  
Erlass der Abfallgebührensatzung der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 20/032/2005  
Ö 4  
Antrag der CDU-Fraktion vom 06.06.2005 "Saubere Stadt"  
A 30/028/2005  
Ö 5  
Antrag der Bürgerpartei, eingegangen am 16.03.2005, auf Erlass einer Baumschutzsatzung  
A 30/029/2005  
Ö 6  
Erneuerung der Resolution gegen Rassismus  
A 50/008/2005  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

 

„Der Rat der Stadt Erkelenz ist sich bewusst, dass in unserer Gesellschaft Menschen auf Grund ihres Geschlechtes, ihrer Religion, ihrer Nationalität oder Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihrer sexuellen Identität, ihres Alters, ihrer Behinderung, ihrer sozialen Stellung oder ihrer persönlichen Umstände ausgegrenzt und benachteiligt werden. Der Rat der Stadt Erkelenz stellt fest, dass diese Diskriminierung im Widerspruch zu dem im Artikel 1 Grundgesetz garantierten Schutz der Menschenwürde und dem im Artikel 3 Grundgesetz enthaltenen Gleichbehandlungsgebot steht und verpflichtet sich daher, im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um jeder Art von Diskriminierung in der Stadt Erkelenz entgegenzuwirken. Darüber hinaus fordert der Rat der Stadt Erkelenz, alle Erkelenzer Bürger/innen sowie alle in Erkelenz ansässigen oder tätigen Unternehmen, Betriebe, Behörden, Institutionen, Vereine und Verbände auf, sich dieser Selbstverpflichtung anzuschließen.“

 

 

   
    05.12.2005 - Ausschuss für Umweltschutz und Soziales
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss: (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

Beschluss: (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

 

„Der Rat der Stadt Erkelenz ist sich bewusst, dass in unserer Gesellschaft Menschen auf Grund ihres Geschlechtes, ihrer Religion, ihrer Nationalität oder Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihrer sexuellen Identität, ihres Alters, ihrer Behinderung, ihrer sozialen Stellung oder ihrer persönlichen Umstände ausgegrenzt und benachteiligt werden. Der Rat der Stadt Erkelenz stellt fest, dass diese Diskriminierung im Widerspruch zu dem im Artikel 1 Grundgesetz garantierten Schutz der Menschenwürde und dem im Artikel 3 Grundgesetz enthaltenen Gleichbehandlungsgebot steht und verpflichtet sich daher, im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um jeder Art von Diskriminierung in der Stadt Erkelenz entgegenzuwirken. Darüber hinaus fordert der Rat der Stadt Erkelenz, alle Erkelenzer Bürger/innen sowie alle in Erkelenz ansässigen oder tätigen Unternehmen, Betriebe, Behörden, Institutionen, Vereine und Verbände auf, sich dieser Selbstverpflichtung anzuschließen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    07.12.2005 - Hauptausschuss
    Ö 6.4 - ungeändert beschlossen
    Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

„Der Rat der Stadt Erkelenz ist sich bewusst, dass in unserer Gesellschaft Menschen auf Grund ihres Geschlechtes, ihrer Religion, ihrer Nationalität oder Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihrer sexuellen Identität, ihres Alters, ihrer Behinderung, ihrer sozialen Stellung oder ihrer persönlichen Umstände ausgegrenzt und benachteiligt werden. Der Rat der Stadt Erkelenz stellt fest, dass diese Diskriminierung im Widerspruch zu dem im Artikel 1 Grundgesetz garantierten Schutz der Menschenwürde und dem im Artikel 3 Grundgesetz enthaltenen Gleichbehandlungsgebot steht und verpflichtet sich daher, im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um jeder Art von Diskriminierung in der Stadt Erkelenz entgegenzuwirken. Darüber hinaus fordert der Rat der Stadt Erkelenz, alle Erkelenzer Bürger/innen sowie alle in Erkelenz ansässigen oder tätigen Unternehmen, Betriebe, Behörden, Institutionen, Vereine und Verbände auf, sich dieser Selbstverpflichtung anzuschließen.“

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

   
    14.12.2005 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 7.4 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

„Der Rat der Stadt Erkelenz ist sich bewusst, dass in unserer Gesellschaft Menschen auf Grund ihres Geschlechtes, ihrer Religion, ihrer Nationalität oder Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihrer sexuellen Identität, ihres Alters, ihrer Behinderung, ihrer sozialen Stellung oder ihrer persönlichen Umstände ausgegrenzt und benachteiligt werden. Der Rat der Stadt Erkelenz stellt fest, dass diese Diskriminierung im Widerspruch zu dem im Artikel 1 Grundgesetz garantierten Schutz der Menschenwürde und dem im Artikel 3 Grundgesetz enthaltenen Gleichbehandlungsgebot steht und verpflichtet sich daher, im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um jeder Art von Diskriminierung in der Stadt Erkelenz entgegenzuwirken. Darüber hinaus fordert der Rat der Stadt Erkelenz, alle Erkelenzer Bürger/innen sowie alle in Erkelenz ansässigen oder tätigen Unternehmen, Betriebe, Behörden, Institutionen, Vereine und Verbände auf, sich dieser Selbstverpflichtung anzuschließen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung

N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)