Bürgerinformationssystem
Erster Beigeordneter Dr. Gotzen gibt in Kurzform sinngemäß folgenden, dem Ausschuss in Schriftform vorgelegten Tatbestand wieder: „Die Fraktion der Bürgerpartei
e. V. im Rat der Stadt Erkelenz hat mit Antrag, eingegangen am 16.03.2005,
beantragt, der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen eine
Baumsatzung für die Stadt Erkelenz zu erlassen. Durch eine solche Satzung soll
der Baumbestand im Stadtgebiet Erkelenz reglementiert und garantiert werden.
Geschützte Bäume sollen erhalten und mit diesem Ziel gepflegt und vor
Gefährdung bewahrt werden. Weiterhin soll die Baumsatzung zur Sicherstellung
der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, der Gestaltung, Gliederung und
Pflege des Orts- und Landschaftsbildes, der Sicherung der Naherholung, der
Abwehr schädlicher Einwirkungen, der Erhaltung oder Verbesserung des
Stadtklimas, der Erhaltung eines artenreichen Baumbestandes und der Förderung
der Naturverbundenheit und des Baumschutzbewusstseins der Bürger beitragen. Bereits im Jahre 1996
hatten sich die zuständigen Ausschüsse sowie der Rat der Stadt Erkelenz mit
einem Antrag auf Erlass einer Baumschutzsatzung auseinandergesetzt. Seinerzeit
wurde der entsprechende Antrag abgelehnt. Dies wurde mit Hinweis auf die
Eigenverantwortung der Bürger begründet, die nicht durch eine Baumschutzsatzung
bevormundet werden sollten, zumal das Umweltbewußtsein in der Bevölkerung nach
damaliger Ansicht ohnehin zugenommen habe und einen sachgerechten Umgang mit
der Problematik erwarten lasse. Sowohl damals als auch heute werden einzelne
Bäume bereits durch Rechtsvorschriften geschützt ( so z.B. die im
Landschaftsplan aufgeführten Naturdenkmäler und die nach der Verordnung zur
Sicherung von Naturdenkmälern im Landkreis Erkelenz erfassten Bäume). Die Verwaltung sieht nach
wie vor keinen nachgewiesenen Handlungsbedarf für den Erlass der beantragten
Baumschutzsatzung. Der BUND hatte Ende 2000
den Stand des kommunalen Baumschutzes nachgefragt. Insgesamt 60 Antworten
gingen damals ein. Von den 60 eingegangenen Antworten hatten 28 Kommunen keine
Baumschutzsatzung, 32 Kommunen hatten eine Baumschutzsatzung und in 14 Kommunen
wurde in den zwei Jahren vor Abfrage die Baumschutzsatzung wieder
abgeschafft. In den Kommunen mit einer
Baumschutzsatzung wurde zumeist jeder Antrag auf Fällung eines Baumes
vorbehaltlos genehmigt. Soweit die Satzung sich auf
ortsbildprägende Bäume erstrecken soll, muss darauf hingewiesen werden, dass die
Erfassung der ortsbildprägenden Bäume aufwendig und teuer ist. Darüber hinaus
bleibt die Aufnahme eines Baumes in dieses Kataster der subjektiven
Einschätzung des Aufnehmenden unterworfen. Soweit man eine vereinfachte Satzung
favorisiert, bleibt die Problematik, dass über jeden Einzelfall der Fällung
eine Genehmigung erteilt werden muss. Ob hierdurch der Schutz und die
nachhaltige Sicherung des Baumbestandes ohne zusätzliche Anordnung und
Kontrolle gewährleistet werden kann, bleibt fraglich. In einer Zeit des
zunehmenden Umweltbewusstseins erscheint es eher angebracht, den bislang in der
Stadt Erkelenz erfolgten Weg, den ökologisch verantwortlichen Umgang mit dem
Grün über Öffentlichkeitsarbeit zu fördern, weiterzugehen und nicht über
Reglementierung dem Problem zu begegnen. Die bisherigen Erfahrungen bestätigen
den eingeschlagenen Weg. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag der
Bürgerpartei abzulehnen.“ Ratsherr Stolzenberger erklärt die Argumente der Verwaltung für nachvollziehbar. Allerdings sei der verantwortungsvolle Umgang mit Bäumen auch seitens der Behörden in Frage zu stellen; so werde zum Beispiel angestrebt, Alleen aus Gründen der Verkehrssicherung abzuholzen. Aus diesem Grunde sollte seines Erachtens eine Satzung erlassen werden. In welchem Umfang sich eine solche Satzung dann gestalte, sei sicherlich noch zu steuern. Die CDU-Fraktion, erklärt Ratsherr Schmitz, sei gegen den Erlass einer Satzung, um unnötigen Bürokratismus zu vermeiden. Herr Kowalzik hält dem entgegen, dass auch eine „schlanke“ Baumschutzsatzung mit einem möglichst geringen Verwaltungsaufwand eine Bewußtseinserweiterung in der Bevölkerung hervorrufen könnte. Ratsherr von der Forst äußert seine Bedenken, der Bürger würde sich durch eine Baumschutzsatzung bevormundet fühlen. Erster Beigeordneter Dr. Gotzen ergänzt die Ausführungen der Verwaltung in der Tatbestandsdarstellung, dass der Bürger durch Festlegungen in einer Satzung eher provoziert werde, Ausnahmetatbestände zur Beseitigung eines Baumes zu schaffen. Es sei festzuhalten, dass bisher keine Angaben über verantwortungslosen Umgang des Bürgers mit seinen Bäumen bekannt seien. Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat) „Der Antrag der Bürgerpartei e. V. im Rat der Stadt Erkelenz auf Erlass einer Baumsatzung, eingegangen am 16.03.2005, wird abgelehnt.“ Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen. 3 Nein-Stimmen,1 Enthaltung |
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