Bürgerinformationssystem

Auszug - Antrag der Bürgerpartei, eingegangen am 16.03.2005, auf Erlass einer Baumschutzsatzung  

 
 
2. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 05.12.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:17 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 30/029/2005 Antrag der Bürgerpartei, eingegangen am 16.03.2005, auf Erlass einer Baumschutzsatzung
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Erster Beigeordneter Dr

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen gibt in Kurzform sinngemäß folgenden, dem Ausschuss in Schriftform vorgelegten Tatbestand wieder:

 

„Die Fraktion der Bürgerpartei e. V. im Rat der Stadt Erkelenz hat mit Antrag, eingegangen am 16.03.2005, beantragt, der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen eine Baumsatzung für die Stadt Erkelenz zu erlassen. Durch eine solche Satzung soll der Baumbestand im Stadtgebiet Erkelenz reglementiert und garantiert werden. Geschützte Bäume sollen erhalten und mit diesem Ziel gepflegt und vor Gefährdung bewahrt werden. Weiterhin soll die Baumsatzung zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, der Gestaltung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes, der Sicherung der Naherholung, der Abwehr schädlicher Einwirkungen, der Erhaltung oder Verbesserung des Stadtklimas, der Erhaltung eines artenreichen Baumbestandes und der Förderung der Naturverbundenheit und des Baumschutzbewusstseins der Bürger beitragen.

 

Bereits im Jahre 1996 hatten sich die zuständigen Ausschüsse sowie der Rat der Stadt Erkelenz mit einem Antrag auf Erlass einer Baumschutzsatzung auseinandergesetzt. Seinerzeit wurde der entsprechende Antrag abgelehnt. Dies wurde mit Hinweis auf die Eigenverantwortung der Bürger begründet, die nicht durch eine Baumschutzsatzung bevormundet werden sollten, zumal das Umweltbewußtsein in der Bevölkerung nach damaliger Ansicht ohnehin zugenommen habe und einen sachgerechten Umgang mit der Problematik erwarten lasse. Sowohl damals als auch heute werden einzelne Bäume bereits durch Rechtsvorschriften geschützt ( so z.B. die im Landschaftsplan aufgeführten Naturdenkmäler und die nach der Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmälern im Landkreis Erkelenz erfassten Bäume).

 

Die Verwaltung sieht nach wie vor keinen nachgewiesenen Handlungsbedarf für den Erlass der beantragten Baumschutzsatzung.

Der BUND hatte Ende 2000 den Stand des kommunalen Baumschutzes nachgefragt. Insgesamt 60 Antworten gingen damals ein. Von den 60 eingegangenen Antworten hatten 28 Kommunen keine Baumschutzsatzung, 32 Kommunen hatten eine Baumschutzsatzung und in 14 Kommunen wurde in den zwei Jahren vor Abfrage die Baumschutzsatzung wieder abgeschafft.  In den Kommunen mit einer Baumschutzsatzung wurde zumeist jeder Antrag auf Fällung eines Baumes vorbehaltlos genehmigt.

Soweit die Satzung sich auf ortsbildprägende Bäume erstrecken soll, muss darauf hingewiesen werden, dass die Erfassung der ortsbildprägenden Bäume aufwendig und teuer ist. Darüber hinaus bleibt die Aufnahme eines Baumes in dieses Kataster der subjektiven Einschätzung des Aufnehmenden unterworfen. Soweit man eine vereinfachte Satzung favorisiert, bleibt die Problematik, dass über jeden Einzelfall der Fällung eine Genehmigung erteilt werden muss. Ob hierdurch der Schutz und die nachhaltige Sicherung des Baumbestandes ohne zusätzliche Anordnung und Kontrolle gewährleistet werden kann, bleibt fraglich. In einer Zeit des zunehmenden Umweltbewusstseins erscheint es eher angebracht, den bislang in der Stadt Erkelenz erfolgten Weg, den ökologisch verantwortlichen Umgang mit dem Grün über Öffentlichkeitsarbeit zu fördern, weiterzugehen und nicht über Reglementierung dem Problem zu begegnen. Die bisherigen Erfahrungen bestätigen den eingeschlagenen Weg. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag der Bürgerpartei abzulehnen.“

 

Ratsherr Stolzenberger erklärt die Argumente der Verwaltung für nachvollziehbar. Allerdings sei der verantwortungsvolle Umgang mit Bäumen auch seitens der Behörden in Frage zu stellen; so werde zum Beispiel angestrebt, Alleen aus Gründen der Verkehrssicherung abzuholzen. Aus diesem Grunde sollte seines Erachtens eine Satzung erlassen werden. In welchem Umfang sich eine solche Satzung dann gestalte, sei sicherlich noch zu steuern.

 

Die CDU-Fraktion, erklärt Ratsherr Schmitz, sei gegen den Erlass einer Satzung, um unnötigen Bürokratismus zu vermeiden.

 

Herr Kowalzik hält dem entgegen, dass auch eine „schlanke“ Baumschutzsatzung mit einem möglichst geringen Verwaltungsaufwand eine Bewußtseinserweiterung in der Bevölkerung hervorrufen könnte.

 

Ratsherr von der Forst äußert seine Bedenken, der Bürger würde sich durch eine Baumschutzsatzung bevormundet fühlen.

 

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen ergänzt die Ausführungen der Verwaltung in der Tatbestandsdarstellung, dass der Bürger durch Festlegungen in einer Satzung eher provoziert werde, Ausnahmetatbestände zur Beseitigung eines Baumes zu schaffen. Es sei festzuhalten, dass bisher keine Angaben über verantwortungslosen Umgang des Bürgers mit seinen Bäumen bekannt seien.

Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat)

Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat)

„Der Antrag  der Bürgerpartei e. V. im Rat der Stadt Erkelenz auf Erlass einer Baumsatzung, eingegangen am 16.03.2005, wird abgelehnt.“

Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen

Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen. 3 Nein-Stimmen,1 Enthaltung