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Folgende Tatbestandsdarstellung lag dem Ausschluss schriftlich vor: „In der vergangenen Wahlperiode hat der Rat der Stadt Erkelenz in seiner Sitzung vom 24.10.2000 im Rahmen des Aktionsprogrammes der Landesregierung NRW gegen Rechtsextremismus eine Resolution gegen Rassismus verabschiedet. Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz beantragt nunmehr, diese Resolution erneut zu beschließen. Der Text der Resolution, der in der Sitzung des Rates vom 24.10.2000 verabschiedet wurde, lautete: „Der Rat der Stadt Erkelenz ist sich bewusst, dass in unserer Gesellschaft Menschen auf Grund ihres Geschlechtes, ihrer Religion, ihrer Nationalität oder Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihrer sexuellen Identität, ihres Alters, ihrer Behinderung, ihrer sozialen Stellung oder ihrer persönlichen Umstände ausgegrenzt und benachteiligt werden. Der Rat der Stadt Erkelenz stellt fest, dass diese Diskriminierung im Widerspruch zu dem im Artikel 1 Grundgesetz garantierten Schutz der Menschenwürde und dem im Artikel 3 Grundgesetz enthaltenen Gleichbehandlungsgebot steht und verpflichtet sich daher, im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um jeder Art von Diskriminierung in der Stadt Erkelenz entgegenzuwirken. Darüber hinaus fordert der Rat der Stadt Erkelenz, alle Erkelenzer Bürger/innen sowie alle in Erkelenz ansässigen oder tätigen Unternehmen, Betriebe, Behörden, Institutionen, Vereine und Verbände auf, sich dieser Selbstverpflichtung anzuschließen.“ Die Verwaltung der Stadt Erkelenz unterstützt den Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz und empfiehlt daher, die Resolution erneut zu verabschieden.“ Bevor es zur Abstimmung kommt, bittet Ratsherr Mercks darum, für das Protokoll doch festzuhalten, dass künftig namentlich erwähnt werde, wer einen Antrag dieser Wichtigkeit gestellt habe. Außerdem wurde der Wunsch geäußert, die Verwaltung solle doch prüfen, ob man nicht durch Aufstellen von Schildern an den Eingangsstraßen des Stadtgebietes mit entsprechendem Wortlaut diese Resolution offen dokumentieren könnte. Beschluss: (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat): „Der Rat der Stadt Erkelenz ist sich bewusst, dass in unserer Gesellschaft Menschen auf Grund ihres Geschlechtes, ihrer Religion, ihrer Nationalität oder Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihrer sexuellen Identität, ihres Alters, ihrer Behinderung, ihrer sozialen Stellung oder ihrer persönlichen Umstände ausgegrenzt und benachteiligt werden. Der Rat der Stadt Erkelenz stellt fest, dass diese Diskriminierung im Widerspruch zu dem im Artikel 1 Grundgesetz garantierten Schutz der Menschenwürde und dem im Artikel 3 Grundgesetz enthaltenen Gleichbehandlungsgebot steht und verpflichtet sich daher, im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um jeder Art von Diskriminierung in der Stadt Erkelenz entgegenzuwirken. Darüber hinaus fordert der Rat der Stadt Erkelenz, alle Erkelenzer Bürger/innen sowie alle in Erkelenz ansässigen oder tätigen Unternehmen, Betriebe, Behörden, Institutionen, Vereine und Verbände auf, sich dieser Selbstverpflichtung anzuschließen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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