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Auszug - Erlass einer Abfallsatzung für die Stadt Erkelenz  

 
 
2. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 05.12.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:17 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 30/027/2005 Erlass einer Abfallsatzung für die Stadt Erkelenz
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Dem Ausschuss war mit der Einladung zur Sitzung der Entwurf über die neue Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkel

Dem Ausschuss war mit der Einladung zur Sitzung der Entwurf über die neue Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz mit folgender Tatbestandsdarstellung zur Einsichtnahme vorgelegt worden:

 

„1.       In der letzten Zeit sind die Kosten für die Entsorgung des von der Stadt Erkelenz einzusammelnden Hausmülls sehr angestiegen. Dies beruht zum größten Teil darauf, dass aufgrund einer bundesweiten Gesetzesänderung Restabfälle seit dem 01.06.2005 nicht mehr zu den Mülldeponien verbracht werden dürfen, sondern der Abfallverbrennung zuzuführen sind. Das einfache Ablagern auf den Deponien war jedoch wesentlich kostengünstiger als die technisch aufwendige Abfallverbrennung.

 

Die Gebühren hierfür, die der Stadt Erkelenz vom Kreis Heinsberg in Rechnung gestellt werden, müssen im Rahmen der Abfallgebühr der Stadt Erkelenz vollständig auf die Bürger bzw. Nutzer der Abfallentsorgung umgelegt werden. Gerade die Abfallbeseitigung und –verwertung macht jedoch den größten Anteil an der Abfallgebühr aus.

 

Diese Kostensteigerung kann auch nicht durch Senkung der von der Stadt Erkelenz beeinflußbaren Kostenanteile, insbesondere den Einsammlungskosten, aufgefangen werden.

 

Aus diesem Grunde ist es erforderlich geworden, die Abfallsatzung der Stadt Erkelenz so zu gestalten, dass ein möglichst gerechtes und verursacherbezogenes Müllsystem erreicht wird.

 

2.         Die bisherige Abfallsatzung mit einer Abrechnung nach Einwohner bei Berücksichtigung von 40 Liter je im Haushalt gemeldeter Person (ohne Berücksichtigung der tatsächlich vor Ort stehenden Tonne) berücksichtigt den individuellen Müllanfall nicht. Es wird unterstellt, dass jeder Einwohner den gleichen Anteil an Müll produziert und entsorgt. Unterschiedliches Mülltrennen und –verwerten kann bisher für jeden einzelnen Haushalt nur unzureichend berücksichtigt werden.

 

Die Abfalltonnen können aufgrund der häufig wechselnden Personenzahlen in den Haushalten nicht an den zustehenden Bedarf (40 Liter 14-tägig je Person, bei Gewerbebetrieben je Einwohnergleichwert) angepaßt werden und sind vielfach überdimensioniert, z. B. wenn ein 1-Personen-Haushalt eine 240-Liter-Tonne besitzt, aber eigentlich nur 40 Liter nutzen dürfte. Die Gefäße für sogenannte Restmüllsparer (maximal 24 Liter pro Person oder Einwohnergleichwert, 14-tägig) entsprechen häufig nicht einem wirklichen Abfallsparer. So entspricht das bisher kleinste Gefäß (80-Liter-Tonne) bei 1 – 3 Personenhaushalten / Gewerbebetrieben dem normal zustehenden Gefäß.

           

3.         In dem hier vorgelegten Satzungsentwurf einer neuen Abfallsatzung erfolgt die Berechnung nicht mehr nach Person, sondern nach Behältergrößen für Restmüll. Zur Auswahl stehen hier Tonnen mit einem Volumen von 40, 60, 80, 120 und 240 Liter bei jeweils 14-tägiger Abfuhr sowie Container mit einem Volumen von 770 und 1.100 Liter mit wahlweise wöchentlicher, 14-tägiger oder monatlicher Abfuhr. Wahlweise stehen für Bioabfall zusätzlich Biotonnen in Größen von 80, 120 und 240 Liter sowie Container in Größen von 770 und 1.100 Liter mit 14-tägiger Abfuhr zur Verfügung. Für Sackständerkunden (bei Unmöglichkeit der Lagerung von Abfalltonnen aufgrund stark eingeschränkter Platzverhältnisse) gelten die Preise der jeweils alternativ zu bestellenden Tonnen bzw. Containern.

Hierdurch zahlt jeder Haushalt nur noch für das Volumen, welches tatsächlich zur Verfügung steht und kann stärker als bis jetzt Einfluß auf die persönliche Rest-Abfallmenge nehmen. Auch sind die Anreize zur Abfalltrennung stärker, da sich eine strikte Abfalltrennung gebührenmindernd auswirken kann.“

 

Ergänzend führt Erster Beigeordneter Dr. Gotzen aus, die Verwaltung habe auf die Einführung eines Verwiegesystems, wie in anderen Kommunen praktiziert, bewusst verzichtet, da man die Ansicht vertrete, dass durch die Verwiegung wilde Müllablagerungen gefördert würden. Da das neue Müllsystem als geringstes Restabfalltonnenvolumen eine Größe von 40 Litern vorsehe und dieses unter gewissen Voraussetzungen gegebenenfalls ebenfalls überdimensioniert sein könnte, sei die Möglichkeit von sogenannten Müllgemeinschaften eingeräumt worden.

 

Um den Entsorgungsaufwand niedrig zu halten, sei zwar unter anderem die Anzahl der Grünabfuhren verringert worden, es bestehe jedoch immer noch die Möglichkeit der eigenen Anlieferung zu den bekannten Annahmestellen.

 

Alle mit dem neuen Müllsystem vorgesehenen Sparmaßnahmen hätten dennoch wegen der durch die thermische Entsorgung enorm angestiegenen Kosten nicht zu einer Reduzierung der bisherigen Abfallgebühren geführt, sondern lediglich dazu beigetragen, eine relative Eindämmung der Gebührensteigerung zu erzielen.

 

Die neue Satzung beinhalte außerdem eine familienpolitische Komponente durch die Einführung sogenannter Windelsäcke für Haushalte mit Kindern bis zum 2. Lebensjahr. Die hierfür geschätzten Kosten in Höhe von 145.000,00 Euro würden aus dem allgemeinen Haushalt finanziert und weit über den Förderungskosten nach der alten Abfallsatzung liegen. Unter anderem aus diesem Grunde habe man weitere Förderungswünsche, die in den Gremien angeklungen waren (z. B. kostenlose Gestellung von Säcken für alters- oder krankheitsbedingte Windeln), unberücksichtigt lassen müssen.

 

Ratsherr Mercks erklärt mit Verweis auf das Verwiegesystem in der Nachbarkommune Wegberg und der hierdurch hervorgerufenen Problematik, dass das Erkelenzer System zustimmungsfähig sei. Allerdings sei seines Erachtens der Informationsfluss im gesamten Ausschreibungsentwicklungsverfahren zu bemängeln. Er habe sich mehr Transparenz an der richtigen Stelle gewünscht. Außerdem vermisse er, dass der Aspekt der in letzter Zeit angesprochenen Regio-Entsorgung nicht berücksichtigt worden sei.

 

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen entgegnet hierauf, dass man sicherlich in späteren Jahren erneut eventuell mögliche andere Systeme überdenken könne. Man werde in jedem Fall dieses Thema im Auge behalten.

 

Ratsherr Stolzenberger äußert sich für seine Fraktion als ausreichend informiert und dem Grunde nach mit dem Verfahren zufrieden.

 

Bevor es zur Abstimmung über die Beschlussvorlage kommt, lässt der Ausschussvorsitzende folgende Mitglieder die Verpflichtungsformel sprechen: Herr Dr. Heinrich Baltes, Herr Mario Schmitz, Frau Julianne Jansen, Herr Hans-Jürgen Kowalzik, Herr Christopher Moll.

Beschluss: (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

Beschluss: (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„Die im Original der Niederschrift als Anlage beigefügte Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz wird erlassen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig