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Auszug - Erlass der Abfallgebührensatzung der Stadt Erkelenz  

 
 
2. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 05.12.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:17 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 20/032/2005 Erlass der Abfallgebührensatzung der Stadt Erkelenz
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Dem Ausschuss war mit der Einladung zur Sitzung neben dem Entwurf über die neue Abfallgebührensatzung folgende Tatbestandsdars

Dem Ausschuss war mit der Einladung zur Sitzung neben dem Entwurf über die neue Abfallgebührensatzung folgende Tatbestandsdarstellung zur Einsichtnahme vorgelegt worden:

 

„Die Stadt Erkelenz betreibt die Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung. Gemäß § 6 des Kommunalabgabengesetzes NRW sind von den Benutzern dieser Einrichtung kostendeckende, verursachergerechte Gebühren zu erheben.

Im bisherigen Müllsystem wurde bei der Gebührenerhebung unterstellt, dass jeder Nutzer gleichviel Müll produziert – unabhängig von dem tatsächlich vor Ort stehenden Müllgefäß. Die tatsächlich für die jeweilige individuelle Entsorgung anfallenden Kosten konnten nicht berechnet werden. Gerade im Hinblick auf die erheblich steigenden Abfallbeseitigungskosten bedingt durch die Verpflichtung zur Müllverbrennung ist diese Bemessung nach Personen nicht ausreichend verursachergerecht. Aus diesem Grunde hat der Rat in der Sitzung am 06.04.2005 die Verwaltung beauftragt, eine neue Abfallsatzung vorzubereiten und anhand festgelegter Eckpunkte eine Europaweite Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen ab 2006 vorzunehmen.

Auf der Basis des Ergebnisses dieser mittlerweile abgeschlossenen Ausschreibung der zu erwartenden Kosten für die Abfallbeseitigung und –Verwertung und der von den Einwohnern vorgenommenen Abfalltonnenbestellungen wurde aus diesem Grunde eine nunmehr verursachergerechte Gebührenbedarfsberechnung nach zukünftig tatsächlich vor Ort stehenden und genutzten Abfallgefäßen für Restmüll, Biomüll und Zusatzgefäßen für Papier vorgenommen. Diese kalkulierten Gebührensätze spiegeln sich in der als Anlage beigefügten Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz wieder.

Ein direkter Vergleich mit dem alten Abfall- und Gebührensystem ist aufgrund der bisherigen pauschalen Gebühr, welche die tatsächliche Inanspruchnahme nicht berücksichtigte, nicht möglich.

Alleine jedoch aufgrund der gestiegenen Kosten für die Abfallverbrennung würde sich bei Beibehaltung des alten Müllsystems ein erhöhter Ausgabeaufwand nur für die Abfallverbrennung in Höhe von ca. 900.000 Euro ergeben. Darüber hinaus entstehen der Stadt zusätzliche Kosten bedingt durch die gesetzlich verursachte Einführung einer geänderten Abfuhr für Elektro- und Elektronikschrott. Zudem ist für 2006 mit einer Minderung der Entsorgungserlöse für Altpapier zu rechnen.

Aufgrund der Europaweiten Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen, der Einführung der modifizierten Biotonne und den damit voraussichtlich sinkenden Restmüllmengen konnte bereits ein Teil der zu erwartenden steigenden Abfallbeseitigungskosten aufgefangen werden. Dennoch reichen diese Einsparungen nicht aus, um die Mehrkosten aufzufangen.

 

Durch die Bereitschaft zur Trennung z.B. mit der Nutzung einer Biotonne oder einer Eigenkompostierung ist jedoch jeder Einwohner in der Lage, zukünftig Einfluss auf die Höhe der persönlichen Gebühren zu nehmen. Auch kann z.B. veränderten Familienverhältnissen durch einen Tausch der Tonne nunmehr Rechnung getragen werden.

 

Im bisherigen Müllsystem wurden Familien mit Kindern durch die Befreiung von der Gebühr ab dem 3. Kind entlastet. Die hierfür entstandenen Kosten wurden aus dem allgemeinen Haushalt gedeckt. Da sich die zukünftige Gebühr an den jeweiligen Tonnen orientiert und aufgrund der verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten hier unterschiedliche Gebühren entstehen können, ist eine solche an Personen orientierte Entlastung alleine rechnerisch nicht mehr möglich.  Anstelle dessen tritt die Ausgabe von gebührenfreien Windelsäcken für Kinder im Alter von 0 bis 2 Jahren. Hier wird insbesondere der hohen Belastung durch windelbedingte vermehrte Müllproduktion bei jungen Familien Rechnung getragen.

 

Im Übrigen wird auf die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung verwiesen.“

 

Kämmerer Grün fügt der vorliegenden Tatbestandsdarstellung hinzu, dass die Stadt Erkelenz den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend verpflichtet sei, die Abfallentsorgung bedarfsdeckend zu kalkulieren. Die Kalkulation beruhe bedingt durch die Einführung des neuen Systems teilweise auf Prognosen. Über– oder Unterdeckung der Ansätze würden automatisch bei der Kalkulation des Folgejahres ausgeglichen und kämen dann gegebenenfalls dem Gebührenzahler zugute.

 

Ratsherr Mercks möchte wissen, warum es möglich sei, dass die Gebühren in der Stadt Hückelhoven um 20 % niedriger seien.

 

Die Systeme der einzelnen Kommunen seien, antwortete Erster Beigeordneter Dr. Gotzen hierauf, unter anderem aufgrund Unterschiede im Leistungsumfang bei der Entsorgung nicht unbedingt vergleichbar.

Beschluss: (als Empfehlung an den Rat):

Beschluss: (als Empfehlung an den Rat):

„Die dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz wird hiermit erlassen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig