Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - 21. Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: 21. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Do, 16.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 2     Angelegenheit/en aus der 5. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 08.11.2017      
Ö 2.1  
Enthält Anlagen
Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2016 gemäß § 101 i. V. m. § 96 Absatz 1 GO NRW  
Enthält Anlagen
A 14/095/2017  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1)

Der von der Örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2016, der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist, wird anerkannt.

 

Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk gemäß § 101 Absatz 3 GO NRW).

 

Gleichzeitig wird nach § 101 GO NRW zusammengefasst, dass

 

 

1.

der Entwurf des Jahresabschlusses 2016 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt;

 

 

2.

die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind;

 

 

3.

die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen;

 

 

4.

der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz vermitteln.

 

2)

Der Jahresabschluss 2016 wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW festgestellt.

 

3)

Der Jahresüberschuss von 669.879,25 € wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 2 GO NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt.“

 

   
    16.11.2017 - Hauptausschuss
    Ö 2.1 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„1)

Der von der Örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2016, der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist, wird anerkannt.

 

Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk gemäß § 101 Absatz 3 GO NRW).

 

Gleichzeitig wird nach § 101 GO NRW zusammengefasst, dass

 

 

1.

der Entwurf des Jahresabschlusses 2016 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt;

 

 

2.

die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind;

 

 

3.

die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen;

 

 

4.

der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz vermitteln.

 

2)

Der Jahresabschluss 2016 wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW festgestellt.

 

3)

Der Jahresüberschuss von 669.879,25 € wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 2 GO NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2016 (1639 KB)      
   
    20.12.2017 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 5.1 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

„1)

Der von der Örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2016, der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist, wird anerkannt.

 

Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk gemäß § 101 Absatz 3 GO NRW).

 

Gleichzeitig wird nach § 101 GO NRW zusammengefasst, dass

 

 

1.

der Entwurf des Jahresabschlusses 2016 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt;

 

 

2.

die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind;

 

 

3.

die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen;

 

 

4.

der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz vermitteln.

 

2)

Der Jahresabschluss 2016 wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW festgestellt.

 

3)

Der Jahresüberschuss von 669.879,25 € wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 2 GO NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2016 (1639 KB)      
Ö 2.2  
Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW  
A 14/096/2017  
Ö 2.3  
Enthält Anlagen
Prüfung und Bestätigung des Gesamtabschlusses 2016 gemäß § 116 Absatz 6 i. V. m. § 101 Absatz 2 bis 8 GO NRW  
Enthält Anlagen
A 14/097/2017  
Ö 2.4  
Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 116 Absatz 1 i. V. m. § 96 Absatz 1 GO NRW  
A 14/098/2017  
Ö 3     Angelegenheit/en aus der 20. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 14.11.2017      
Ö 3.1  
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 08.10.2017 hier: Existenzgründerzentrum
Enthält Anlagen
A 80/112/2017  
Ö 3.2  
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 08.10.2017 hier: Einrichtung eines Parkplatzes für Wohnmobile  
Enthält Anlagen
A 80/113/2017  
Ö 4     Angelegenheit/en aus der 12. Sitzung des Personalausschusses am 15.11.2017      
Ö 4.1  
Enthält Anlagen
Stellenplan 2018  
Enthält Anlagen
A 10/621/2017  
Ö 5  
Enthält Anlagen
5. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz zum 01.01.2018  
Enthält Anlagen
A 60/105/2017  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Erkelenz zum 01.01.2018  
Enthält Anlagen
A 60/106/2017  
Ö 7     Haushaltswirtschaftliche Angelegenheiten      
Ö 7.1  
Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Absatz 2 GO NRW sowie von erheblichen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 Absatz 1 GO NRW (Anmerkung: Soweit zustimmungsbedürftige Geschäftsvorfälle vorliegen, werden diese zusammen mit den Sitzungsvorlagen zugesandt.)  
A 20/398/2017  
Ö 7.2  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Absatz 1 GO NRW in der Zeit vom 12.09.2017 bis 30.10.2017  
Enthält Anlagen
A 20/399/2017  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)      
N 4.1     (nichtöffentlich)