Bürgerinformationssystem
Tatbestand: In der Info-Runde der Fraktionen am 27.09.2017 wurde bereits darüber informiert, dass eine Anpassung der Friedhofssatzung in Zusammenhang mit der Neukalkulation der Friedhofsgebühren und der Neufassung der Friedhofsgebührensatzung erfolgen soll. Ein Entwurf sowie eine synoptische Gegenüberstellung der alten und neuen Satzung wurde den Ratsmitgliedern über das Ratsinformationssystem bereits am 13.10.2017 zur Verfügung gestellt.
Die Änderungen der Friedhofssatzung umfassen insbesondere:
Einrichtung von Wiesenwahlgräbern mit der Möglichkeit der Tiefbestattung sowie des Nacherwerbs des Nutzungsrechtes Einrichtung von Urnenwahlgräbern für zwei Urnen aufgrund entsprechender Nachfragen nach einer Bestattungsmöglichkeit für Eheleute oder Partner
Die Einzelheiten zu den beabsichtigen Änderungen sind in der synoptischen Darstellung dargelegt und erläutert. Die Verwaltung bittet nunmehr um Zustimmung zur beigefügten Satzungsänderung. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Die dem Original der Niederschrift beigefügte 5. Änderung der Friedhofssatzung für die Friedhöfe der Stadt Erkelenz ab dem 01.01.2018 wird beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlage: 5. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz vom 18.12.2003
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