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Tatbestand: Mit Schreiben vom 08.10.2017 beantragt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz, auf dem westlichen Teil des Burgparkplatzes einen Parkplatz mit Übernachtungsmöglichkeiten einzurichten.
Die Fraktion beantragt: „Die Verwaltung wird beauftragt, auf dem westlichen Teil des Burgparkplatzes einen Parkplatz mit Übernachtungsmöglichkeiten für zunächst 6-10 Wohnmobile bzw. Campingbusse einzurichten.
Begründung: Bereits in der Vergangenheit hatte die SPD-Fraktion verschiedene Anträge auf Einrichtung eines Wohnmobilstellplatzes im Innenstadtbereich gestellt. Trotz einer zuletzt positiven Entscheidung des Rates, scheiterte das Vorhaben letztlich, da die Verwaltung eine Realisierbarkeit eines solchen Stellplatzes nicht darzustellen vermochte. Wegen der Gründe nehmen wir, zur Vermeidung von Wiederholungen, unter anderem auf die Begründungen der vorhergehenden Anträge Bezug.
Der nunmehr gestellte Antrag beschränkt sich auf die Einrichtung eines Wohnmobilparkplatzes mit Übernachtungsmöglichkeit. Der Standort auf dem Burgparkplatz ist für Wohnmobiltouristen ideal, da er sich mitten in der Kernstadt und in unmittelbarer Nähe der Einzelhandelsgeschäfte und der Gastronomie befindet. Außerdem ist er leicht zu finden und mit dem Radwegenetz und dem ÖPNV verbunden. Die Einrichtung ist mit relativ geringem Aufwand zu bewerkstelligen und verursacht nur geringe Kosten. So genügt es grundsätzlich den westlichen Bereich des Burgparkplatzes mit einem entsprechenden Hinweisschild auszustatten, die Parkflächen entsprechend zu markieren und, soweit Gebühren erhoben werden sollen, die Umprogrammierung des/r dortigen Parkscheinautomaten.
Von weiteren Aufwendungen, insbesondere für die Verstärkung des Untergrundes, ist nicht auszugehen, da 90 % der Wohnmobile eine zul. Gesamtgewicht von 7,5 t nicht überschreiten. Die meisten Wohnmobile überschreiten nicht einmal das zul. Gesamtgewicht von 3,5 t, da sie in dieser Gewichtsklasse noch nicht als LKW mit den entsprechenden Auflagen klassifiziert sind. Ggf. könnte ein Benutzungsausschluss für schwere und/oder besonders lange Wohnmobil durch entsprechende Beschilderung erfolgen. Auch eine zeitliche Nutzungsbeschränkung (z. B. max. 3 Tage o. 72 Std.) kann im Falle einer Überlastung der Anlage durch Dauernutzer erfolgen.
Der durch die Anlage bedingte Wegfall von PKW-Stellplätzen ist überschaubar. Er könnte jedoch, falls für notwendig erachtet, kompensiert werden, indem auf der Anlage entweder alternierendes Parken für PKW und Wohnmobile zugelassen wird oder die Nutzung durch Wohnmobile tageszeitlich beschränkt wird (z. B. in der Zeit zwischen 16:00 Uhr und 09:00 Uhr), so dass der Parkplatz tagsüber den PKW vorbehalten ist. Von dieser Alternative sollte jedoch zurückhaltend Gebrauch gemacht werden, da sie die Nutzungsmöglichkeiten für Wohnmobilreisende stark einschränkt und zu Konfliktsituationen führen könnten. Wir sehen derzeit die Notwendigkeit nicht, da einer der Stadt vorliegenden Studie zufolge, die 100% Auslastung der Parkplätze in der Kernstadt zu keiner Zeit erreicht wird.
Der gemachte Vorschlag stellt eine zunächst kostengünstige Alternative zu einem vollwertigen Wohnmobilstellplatz dar. Er stellt ein zusätzliches Angebot im Rahmen der Tourismusförderung dar und kann zur Stärkung des Einzelhandels und der örtlichen Gastronomie führen. So ermittelt eine namhafte Fachzeitschrift kürzlich, dass 70 % Wohnmobiltouristen täglich durchschnittlich zwischen 150,00 € und 500,00 € am jeweiligen Standort im Einzelhandel und in der Gastronomie ausgeben.
Darüber hinaus kann aufgrund der hohen Mobilitätsrate und der Kommunikationsfreude unter Wohnmobiltouristen mit einer Steigerung des Bekanntheitsgrades der Stadt Erkelenz gerechnet werden, was wiederum der Stadt und dem Einzelhandel zum Vorteil gereicht.
Wohnmobile und Campingbusse sind inzwischen fast alle mit Frischwasser- und Abwassertanks ausgerüstet. Sie verfügen, neben der Starterbatterie regelmäßig über eine Bordbatterie und häufig über eine Photovoltaikanlage, so dass sie für wenigstens 1-3 Tage völlig autark sind und daher vorübergehend ohne jede Stellplatzinfrastruktur auskommen können.
Die Stadt Erkelenz hat den Wohnmobiltouristen einiges zu bieten. So zum Beispiel die historischen Gebäude in der Kernstadt, das besondere Flair auf dem Markt mit der ausgeprägten Außengastronomie und zahlreiche Einzelhandelsgeschäfte in der Kernstadt. Es besteht eine außerordentlich gute Anbindung an den ÖPNV und ein gutes Radwegenetz. Außerdem verfügt Erkelenz über ein ansprechendes Kulturprogramm und viele attraktive Ziele in der näheren Umgebung.
Die Einrichtung einer solchen Anlage könnte gleichzeitig einen Pilotcharakter haben, um auszuloten, ob es sich auf Dauer für die Stadt rentiert, entweder an Ort und Stelle weitere Infrastruktur, wie eine Frischwasserver- und Abwasserentsorgung, sowie Stromversorgung zu schaffen, oder an einem anderen Ort in der Stadt einen vollwertigen Wohnmobilstellplatz einzurichten.“
Zunächst wurde seitens der SPD-Fraktion auf Nachfrage der Verwaltung der Antrag dahingehend korrigiert, dass nicht der westliche Teil des Burgparkplatzes für die Errichtung von Wohnmobilparkplätzen gemeint ist, sondern der östliche Bereich des Burgparkplatzes.
Dieser öffentliche Bereich des Dr. Josef-Hahn Platzes wird als Parkplatz seitens der Stadt Erkelenz von Montag bis Freitag von 9.00 Uhr - 18.00 Uhr und am Samstag von 9.00 Uhr - 14.00 Uhr bewirtschaftet. Es stehen 23 gebührenfreie Parkplätze mit einer Begrenzung der Höchstparkdauer auf zwei Stunden durch Parkscheibenregelung zur Verfügung.
Die SPD-Fraktion beantragt die Einrichtung eines Wohnmobilparkplatzes mit Übernachtungsmöglichkeit. Um offizielle Übernachtungsmöglichkeiten im Wohnmobil zu schaffen, müssten hierzu die Parkflächen für Wohnmobile mit Zeichen 314 „Parkplatz“ und dem Zusatzzeichen 1010-67 „Wohnmobile“ ausgewiesen werden. Sobald aber eine Ausweisung als Wohnmobilstellplatz erfolgt ist, ist alternierendes Parken für PKW und Wohnmobile, wie von der SPD-Fraktion vorgeschlagen, nicht zugelassen. Freigeben kann man den Parkplatz für PKW und Wohnmobile. Dann ist aber der Wohnmobilplatz bei der vorhandenen hohen Auslastung des Parkplatzes vermutlich durch PKW belegt. Die zeitliche Begrenzung ist hingegen möglich (z.B. 16 Uhr bis 9 Uhr).
Ansonsten ist in Deutschland das Übernachten in Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen nur dann als zulässiger Gemeingebrauch zu werten, wenn es zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit notwendig ist. Dies gilt auch für Wohnmobile. Hierbei dürfen alle Einrichtungen innerhalb des Fahrzeugs benutzt werden, außerhalb des Fahrzeugs darf allerdings kein „campingartiges Verhalten“ (Aufbau von Stühlen und Tischen, Grillen oder das Ausfahren der Markise) praktiziert werden. Selbstverständlich müssen örtliche Parkvorschriften beachtet werden. Überdies muss die drohende Fahruntüchtigkeit, beispielsweise wegen Übermüdung nach langer Fahrt, der Anlass für das Aufsuchen des Parkplatzes sein. Wird die Fahruntüchtigkeit erst nach dem Abstellen des Fahrzeugs – zum Beispiel durch Alkoholgenuss – herbeigeführt, so liegt kein zulässiger Gemeingebrauch mehr vor.
Diese Regelung ist den allermeisten Wohnmobilisten sehr wohl bekannt.
Die SPD-Fraktion erklärt, dass die Einrichtung mit relativ geringem Aufwand zu bewerkstelligen ist und nur geringe Kosten verursacht werden. Die Verwaltung sieht aber einen erheblichen Aufwand, da es nicht genügt, den Bereich des Burgparkplatzes mit einem entsprechenden Hinweisschild auszustatten und die Parkflächen zu markieren. Der Parkplatz ist als Pkw Parkplatz hergerichtet. Die einzelnen Parkflächen sind 2,50 m x 5 m groß. Diese Abmessungen sind für Wohnmobile zu klein. Auch ein einfacher Übernachtungsplatz ohne jeden Komfort sollte ein Mindestmaß von 4,50 m x 8 m besser 4,50 m x 10 m haben. Bei einer Ausweisung als Wohnmobilparkplatz müssten die 23 vorhandenen PKW Stellplätze entsprechend umgestaltet werden, da auch die Schleppkurven in diesem Bereich des Parkplatzes auf PKW ausgelegt sind und für Wohnmobile nicht ausreichen. Schätzungsweise elf PKW-Parkplätze würden mindestens wegfallen, um vier Wohnmobilplätze zu schaffen. Somit wäre der durch die Anlage bedingte Wegfall von PKW-Stellplätzen nicht überschaubar, wenn sechs bis zehn Wohnmobilstellplätze, wie beantragt, geschaffen werden sollen.
Gebühren können ohne weiteren Aufwand nicht erhoben werden, da es entgegen der Aussage der SPD-Fraktion keinen Parkscheinautomaten an der Stelle gibt.
Grundsätzlich ist aber ein Standort für Wohnmobilisten in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt sehr attraktiv. Deshalb hat die Verwaltung weitere Standorte in der Innenstadt geprüft, an denen mit möglichst geringem Aufwand Parkplätze für Wohnmobilisten einzurichten sind.
An der Straße Am Ziegelweiher könnten sich Wohnmobile längs aufstellen, allerdings hat dann die Restfahrbahnbreite nicht die erforderliche Mindestbreite von 3,05 m, so dass ein Ausweichen auf die Ziegelweiherwiese erforderlich wäre. Das verursacht dann aber wiederum höhere Kosten.
Ein anderer Standort ist die Westpromenade. Hier könnte der Parkstreifen gegenüber der Turnhalle als Wohnmobilstellplatz eingerichtet werden, indem die Schotterfläche erweitert wird und das Rabattengeländer versetzt wird. Allerdings stünden dann acht PKW-Stellplätze nicht oder nur in einem begrenzten Zeitraum zum Parken zur Verfügung. Bei einer Freigabe für PKW und Wohnmobile wären die Stellplätze wiederum nicht garantiert.
Zusammenfassend ist seitens der Verwaltung festzustellen, dass die Einrichtung eines Wohnmobilparkplatzes mit Übernachtungsmöglichkeit in attraktiver Innenstadtlage im Rahmen der geltenden Vorschriften nicht mit relativ geringem Aufwand und ohne den Verlust von PKW-Stellplätzen zu bewerkstelligen ist. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss):
„….“ Finanzielle Auswirkungen:
Anlage: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 08.10.2017
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