Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Die Mindestförderung von 62,00 Euro je Teilnehmer für Fahrten nach Saint-James bzw. 31,00 Euro je Teilnehmer für Fahrten nach Bad Windsheim bleibt erhalten. Sie kann sich bis auf 100,00 Euro (St. James) bzw. 50,00 Euro (Bad Windsheim) je Teilnehmer erhöhen, wenn die bereitgestellten Mittel von 5.000,00 Euro dadurch nicht überschritten werden.
Anträge auf Zuschüsse zu Fahrten in die Partnerstädte sind daher bis spätestens zum 30. April des Kalenderjahres, für das der Antrag gestellt wird einzureichen.“