Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Komiteevorsitzender Wendt nimmt die Verpflichtung von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern vor, indem er den Verpflichtungstext verliest und die zu verpflichtenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürger diesen nachsprechen. Anschließend werden die Verpflichtungserklärungen von den zu Verpflichtenden unterschrieben. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Aufgrund § 43 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind Ausschussmitglieder zu verpflichten. Soweit in der laufenden Sitzung Ausschussmitglieder anwesend sind, die noch nicht verpflichtet wurden bzw. als Komiteemitglied nachgerückt sind, nimmt Komiteevorsitzender Wendt deren Verpflichtung vor.“ Finanzielle Auswirkungen: keine
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