Bürgerinformationssystem
Ausschussvorsitzender Wendt verpflichtet sachkundigen Bürger Guido Quirmbach als neues Ausschussmitglied, indem er den Verpflichtungstext vorliest und Herr Quirmbach diesen nachspricht.
Die Verpflichtungserklärung ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt. Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „Aufgrund § 43 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind Ausschussmitglieder zu verpflichten. Soweit in der laufenden Sitzung Ausschussmitglieder anwesend sind, die noch nicht verpflichtet wurden bzw. als Komiteemitglied nachgerückt sind, nimmt Komiteevorsitzender Wendt deren Verpflichtung vor.“
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||