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Auszug - Verpflichtung von Ausschussmitgliedern  

 
 
3. Sitzung des Partnerschaftskomitees
TOP: Ö 1
Gremium: Partnerschaftskomitee Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 20.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 10/368/2016 Verpflichtung von Ausschussmitgliedern
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ausschussvorsitzender Wendt verpflichtet sachkundigen Bürger Guido Quirmbach als neues Ausschussmitglied, indem er den Verpflichtungstext vorliest und Herr Quirmbach diesen nachspricht.

 

Die Verpflichtungserklärung ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.


Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

„Aufgrund § 43 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind Ausschussmitglieder zu verpflichten. Soweit in der laufenden Sitzung Ausschussmitglieder anwesend sind, die noch nicht verpflichtet wurden bzw. als Komiteemitglied nachgerückt sind, nimmt Komiteevorsitzender Wendt deren Verpflichtung vor.“