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Vor dem Hintergrund der beschlossenen Änderung der Zuschussrichtlinien regt Ausschussvorsitzender Wendt an, diese bereits für die heute zur Tagesordnung stehenden Anträge anzuwenden. Zu diesem Zweck habe er eine Übersicht erstellt, die eine Erhöhung der Zuschüsse für Jugendliche unter 18 Jahre von derzeit 62 Euro in 10 Euro-Schritten bis max. 100 Euro aufzeige. Diese Liste, die den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage vorliegt, stellt auch die dann zur Verfügung stehenden Restbeträge dar – ausgehend vom Haushaltsansatz in Höhe von 5.000 Euro.
Ausschussmitglied von der Forst stellt die Frage, ob ein evtl. Restbetrag in das kommende Jahr übernommen werden könne. Dies ist nicht der Fall.
Da in der Anpassung der Richtlinien über die Zuschussgewährung die Abgabe von Zuschussanträgen auf den 30. April des Jahres, für das der Antrag gestellt wird, befristet ist, wird darüber diskutiert, wie in diesem Jahr mit Anträgen verfahren werden solle, die nach dem Stichtag eingereicht werden. Ausschussvorsitzender Wendt spricht sich dafür aus, die Zuschussbeträge in diesem Jahr um 20 Euro für Jugendliche unter 18 Jahre zu erhöhen, um auf einen Restbetrag zurückgreifen zu können für den Fall, dass in 2016 weitere Anträge gestellt werden.
Hiermit sind die Ausschussmitglieder einverstanden. geänderter Beschluss (Änderungen fett und kursiv, in eigener Zuständigkeit):
„Der Europaschule – Realschule der Stadt Erkelenz wird für die Fahrt des Fremdsprachenkurses der Klassen 9 nach Saint-James in der Zeit vom 29. September bis 6. Oktober aufgrund der Erhöhung des Zuschussbetrages für Jugendliche unter 18 Jahre auf jeweils 82,00 Euro ein Zuschuss in Höhe von 1.046,00 Euro gewährt.
Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist nachzuweisen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen |
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