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Auszug - Anpassung der Richtlinie vom 17. Mai 2011 über die Zuschussgewährung bei Fahrten nach bzw. Besuchen aus der Partnerstadt Saint-James und der Freundschaftsstadt Bad Windsheim  

 
 
3. Sitzung des Partnerschaftskomitees
TOP: Ö 3
Gremium: Partnerschaftskomitee Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 20.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 10/369/2016 Anpassung der Richtlinie vom 17. Mai 2011 über die Zuschussgewährung bei Fahrten nach bzw. Besuchen aus der Partnerstadt Saint-James und der Freundschaftsstadt Bad Windsheim
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ausschussvorsitzender Wendt teilt mit, dass er sich mit Vertreterinnen/ Vertretern der Europaschule – Realschule der Stadt Erkelenz und des Cornelius-Burgh-Gymnasiums getroffen habe. Diese haben erklärt, dass aufgrund gestiegener Kosten der Eigenanteil für Schülerinnen und Schüler für Fahrten nach Saint-James bzw. Bad Windsheim um 50 % gestiegen sei. Vor diesem Hintergrund schlage er vor, die Richtlinien zur Zuschussgewährung bei Fahrten nach bzw. Besuchen aus der Partnerstadt Saint-James und der Freundschaftsstad Bad Windsheim wie in der beigefügten Synopse dargestellt, zu ändern, um die Partnerschaften mit möglichst geringen finanziellen Aufwendungen für die Teilnehmer an Fahrten weiterhin pflegen zu können.

 

Ausschussmitglied Rainer Merkens teilt als Vorsitzender der CDU Fraktion mit, dass seine Fraktion die Erhöhung der Zuschüsse für Jugendliche (unter 18 Jahre) für sinnvoll erachte. Partnerschaft solle weiterhin gelebt werden.


Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

Die Mindestförderung von 62,00 Euro je Teilnehmer für Fahrten nach Saint-James bzw. 31,00 Euro je Teilnehmer für Fahrten nach Bad Windsheim bleibt erhalten. Sie kann sich bis auf 100,00 Euro (St. James) bzw. 50,00 Euro (Bad Windsheim) je Teilnehmer erhöhen, wenn die bereitgestellten Mittel von 5.000,00 Euro dadurch nicht überschritten werden.

 

Anträge auf Zuschüsse  zu Fahrten in die Partnerstädte sind daher bis spätestens zum 30. April des Kalenderjahres, für das der Antrag gestellt wird einzureichen.“


Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synopse Entwurf zur Anpassung der Richtlinie (123 KB)