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Vorlage - A 10/369/2016  

 
 
Betreff: Anpassung der Richtlinie vom 17. Mai 2011 über die Zuschussgewährung bei Fahrten nach bzw. Besuchen aus der Partnerstadt Saint-James und der Freundschaftsstadt Bad Windsheim
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Partnerschaftskomitee Entscheidung
20.04.2016 
3. Sitzung des Partnerschaftskomitees ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Synopse Entwurf zur Anpassung der Richtlinie  

Tatbestand:

Die Stadt Erkelenz stellt für Fahrten nach bzw. Besuchen aus der Partnerschaft Saint-James und der Freundschaftsstadt Bad Windsheim 5000,00 € jährlich bereit. Diese Mittel werden nach folgendem Schlüssel verteilt:

 

Fahrten nach Saint-James

a) bis 18 Jahre1:

b) über 18 Jahre:

62,00 Euro

31,00 Euro

max. 30

Personen je Gruppe

Besuche aus Saint-James

512 Euro pauschal

 

 

Fahrten nach Bad Windsheim

a) bis 18 Jahre1

b) über 18 Jahre:

31,00 Euro

16,00 Euro

max. 30

Personen je Gruppe

Besuche aus Bad Windsheim

256 Euro pauschal

 

 

1sowie Schüler, Auszubildende und Studenten generell

 

In den vergangenen Jahren wurden folgende Mittel bereitgestellt und vergeben:

 

Haushalts-jahr

Ansatz in Euro

vom Komitee beschlossene Zuschusssumme insgesamt in Euro

Rechnungs

ergebnis in Euro

Anmerkung

2011

6.000

5.547,88

4.796,00

 

2012

6.000

2.822,00

1.024,00

 

2013

6.000

3.752,00

4.097,00

 

2014

21.000

3.758,00

10.968,00

40 Jahre Partnerschaft

2015

5.000

2.760,00

2.605,00

 

2016

5.000

3.612,00

 

lt. vorliegenden Anträgen

Die von der Stadt bereitgestellten Mittel werden häufig nur zum Teil ausgeschöpft.

 

Nach Rückmeldungen der Schulen sind in diesem Jahr die Fahrkosten nach Saint-James stark gestiegen, sodass der Eigenanteil der Jugendlichen deutlich angehoben werden muss.

 

Daher wird vorgeschlagen, den Zuschuss je Teilnehmer unter 18 Jahren für Fahrten in die Partner-/ Freundesstadt wie folgt zu ändern:

 

Die Mindestförderung von 62,00 Euro je Teilnehmer r Fahrten nach Saint-James bzw. 31,00 Euro je Teilnehmer für Fahrten nach Bad Windsheim bleibt erhalten. Sie kann sich bis auf 100,00 Euro (St. James) bzw. 50,00 Euro (Bad Windsheim) je Teilnehmer erhöhen, wenn die bereitgestellten Mittel von 5000,00 Euro dadurch nicht überschritten werden.

 

Anträge auf Zuschüsse  zu Fahrten in die Partnerstädte sind daher bis spätestens zum 30. April des Kalenderjahres, für das der Antrag gestellt wird einzureichen.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Die Mindestförderung von 62,00 Euro je Teilnehmer für Fahrten nach Saint-James bzw. 31,00 Euro je Teilnehmer für Fahrten nach Bad Windsheim bleibt erhalten. Sie kann sich bis auf 100,00 Euro (St. James) bzw. 50,00 Euro (Bad Windsheim) je Teilnehmer erhöhen, wenn die bereitgestellten Mittel von 5.000,00 Euro dadurch nicht überschritten werden.

 

Anträge auf Zuschüsse  zu Fahrten in die Partnerstädte sind daher bis spätestens zum 30. April des Kalenderjahres, für das der Antrag gestellt wird einzureichen.


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlage:

Synopse zur Anpassung der Richtlinie über die Zuschussgewährung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synopse Entwurf zur Anpassung der Richtlinie (123 KB)