Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Die Stadt Erkelenz stellt für Fahrten nach bzw. Besuchen aus der Partnerschaft Saint-James und der Freundschaftsstadt Bad Windsheim 5000,00 € jährlich bereit. Diese Mittel werden nach folgendem Schlüssel verteilt:
1sowie Schüler, Auszubildende und Studenten generell
In den vergangenen Jahren wurden folgende Mittel bereitgestellt und vergeben:
Die von der Stadt bereitgestellten Mittel werden häufig nur zum Teil ausgeschöpft.
Nach Rückmeldungen der Schulen sind in diesem Jahr die Fahrkosten nach Saint-James stark gestiegen, sodass der Eigenanteil der Jugendlichen deutlich angehoben werden muss.
Daher wird vorgeschlagen, den Zuschuss je Teilnehmer unter 18 Jahren für Fahrten in die Partner-/ Freundesstadt wie folgt zu ändern:
Die Mindestförderung von 62,00 Euro je Teilnehmer für Fahrten nach Saint-James bzw. 31,00 Euro je Teilnehmer für Fahrten nach Bad Windsheim bleibt erhalten. Sie kann sich bis auf 100,00 Euro (St. James) bzw. 50,00 Euro (Bad Windsheim) je Teilnehmer erhöhen, wenn die bereitgestellten Mittel von 5000,00 Euro dadurch nicht überschritten werden.
Anträge auf Zuschüsse zu Fahrten in die Partnerstädte sind daher bis spätestens zum 30. April des Kalenderjahres, für das der Antrag gestellt wird einzureichen. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Die Mindestförderung von 62,00 Euro je Teilnehmer für Fahrten nach Saint-James bzw. 31,00 Euro je Teilnehmer für Fahrten nach Bad Windsheim bleibt erhalten. Sie kann sich bis auf 100,00 Euro (St. James) bzw. 50,00 Euro (Bad Windsheim) je Teilnehmer erhöhen, wenn die bereitgestellten Mittel von 5.000,00 Euro dadurch nicht überschritten werden.
Anträge auf Zuschüsse zu Fahrten in die Partnerstädte sind daher bis spätestens zum 30. April des Kalenderjahres, für das der Antrag gestellt wird einzureichen.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: Synopse zur Anpassung der Richtlinie über die Zuschussgewährung
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