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Tagesordnung - 7. Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: 7. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Do, 10.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:19 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 2     Angelegenheit/en aus der 2. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 03.09.2015      
Ö 2.1  
Enthält Anlagen
21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Feststellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
A 61/325/2015  
Ö 2.2  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. XXII "Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/326/2015  
Ö 2.3  
Ortsspezifische Regelungen mit der RWE Power AG zur Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath hier: Beschluss  
Enthält Anlagen
A 61/327/2015  
Ö 3     Angelegenheit/en aus der 7. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 08.09.2015      
Ö 3.1  
Änderung der klassifizierten Stadtmarketingveranstaltungen hier: Weihnachtsmarkt 2015  
A 80/095/2015  
Ö 3.2  
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den Kreis Heinsberg
Enthält Anlagen
III/058/2015  
Ö 3.3  
23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen Umsiedlung Borschemich), Erkelenz-Mitte hier: Feststellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
A 61/330/2015  
Ö 3.4  
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXI "Umsiedlung Borschemich", Erkelenz-Mitte hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/331/2015  
Ö 3.5  
Enthält Anlagen
22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Bellinghovener Weg Umsiedlung Immerath), Erkelenz-Kückhoven hier: Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
A 61/332/2015  
Ö 3.6  
Enthält Anlagen
10. Änderung und Erweiterung des Bebauungplanes Nr. III "Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath", Erkelenz-Kückhoven hier: Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/333/2015  
Ö 3.7  
24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage), Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage), Erkelenz-Mitte und Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/336/2015  
Ö 3.8  
Bebauungsplan Nr. IX/G "Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage", Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/337/2015  
Ö 4  
Einrichtung von WLan-Access-Points in städtischen Sitzungs- und Fraktionsräumen/Zuschüsse zur Anschaffung mobiler Endgeräte  
A 10/250/2015  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„1. Den Ratsmitgliedern und ordentlichen sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern soll - wie in der Beschlussvorlage dargestellt - zur Anschaffung mobiler Endgeräte für die Wahlperiode 2014-2020 ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 150,00 Euro gewährt werden, der über die Fraktionen abgewickelt wird. Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist, dass der Mandatsträger bzw. die Mandatsträgerin, der bzw. die einen Zuschuss für die Anschaffung eines mobilen Endgerätes erhält, zukünftig auf die Übersendung der Einladungen zu den Sitzungen des Rates der Stadt Erkelenz und seiner Ausschüsse auf dem Postweg verzichtet und anstelle einer schriftlichen Einladung die Einladung per E-Mail erhält.

 

2. Ein entsprechender Ansatz für das Haushaltsjahr 2016 und die Folgejahre der laufenden Wahlperiode ist entsprechend beim Produktsachkonto 010100.549200 (Fraktionszuwendungen) einzuplanen.“

   
    10.09.2015 - Hauptausschuss
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„1. Den Ratsmitgliedern und ordentlichen sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern soll - wie in der Beschlussvorlage dargestellt - zur Anschaffung mobiler Endgeräte für die Wahlperiode 2014-2020 ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 150,00 Euro gewährt werden, der über die Fraktionen abgewickelt wird. Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist, dass der Mandatsträger bzw. die Mandatsträgerin, der bzw. die einen Zuschuss für die Anschaffung eines mobilen Endgerätes erhält, zukünftig auf die Übersendung der Einladungen zu den Sitzungen des Rates der Stadt Erkelenz und seiner Ausschüsse auf dem Postweg verzichtet und anstelle einer schriftlichen Einladung die Einladung per E-Mail erhält.

 

2. Ein entsprechender Ansatz für das Haushaltsjahr 2016 und die Folgejahre der laufenden Wahlperiode ist entsprechend beim Produktsachkonto 010100.549200 (Fraktionszuwendungen) einzuplanen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    16.09.2015 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

„1. Den Ratsmitgliedern und ordentlichen sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern soll - wie in der Beschlussvorlage dargestellt - zur Anschaffung mobiler Endgeräte für die Wahlperiode 2014-2020 ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 150,00 Euro gewährt werden, der über die Fraktionen abgewickelt wird. Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist, dass der Mandatsträger bzw. die Mandatsträgerin, der bzw. die einen Zuschuss für die Anschaffung eines mobilen Endgerätes erhält, zukünftig auf die Übersendung der Einladungen zu den Sitzungen des Rates der Stadt Erkelenz und seiner Ausschüsse auf dem Postweg verzichtet und anstelle einer schriftlichen Einladung die Einladung per E-Mail erhält.

 

2. Ein entsprechender Ansatz für das Haushaltsjahr 2016 und die Folgejahre der laufenden Wahlperiode ist entsprechend beim Produktsachkonto 010100.549200 (Fraktionszuwendungen) einzuplanen.“

Abstimmungsergebnis: 46 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

Ö 5  
Sachstandsbericht European Energy Award (eea)  
Enthält Anlagen
A 10/249/2015  
Ö 6  
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.06.2015: Machbarkeitsstudie für ein städtisches Windrad  
III/059/2015  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Zuleitung des Gesamtabschlussentwurfes zum 31.12.2014 gemäß § 116 Abs. 5 GO NRW i. V. m. § 95 Abs. 3 GO NRW  
A 20/320/2015  
Ö 8  
Haushaltswirtschaftliche Angelegenheiten      
Ö 8.1  
Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW sowie von erheblichen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW (Anmerkung: Soweit zustimmungsbedürftige Geschäftsvorfälle vorliegen, werden diese zusammen mit den Sitzungsvorlagen zugesandt.)  
A 20/321/2015  
Ö 8.2  
Enthält Anlagen
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW in der Zeit vom 01.06.2015 bis 21.08.2015  
Enthält Anlagen
A 20/322/2015  
N 1     (nichtöffentlich)