Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 61/336/2015  

 
 
Betreff: 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage), Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage), Erkelenz-Mitte und Beschluss zur Einleitung des
frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Vorberatung
08.09.2015 
7. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
10.09.2015 
7. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
16.09.2015 
8. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
A 5.9_Übersicht Geltungsbereich_24.Änd_FNP  

Tatbestand:

Ziel und Zweck der 24. Änderung des mit Bekanntmachung vom  01.09.2001 rechtskräftigen Flächennutzungs­planes ist die Darstellung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Photovoltaik Freiflächenanlage n. § 10 Abs. 2 BauNVO am nordöstlichen Siedlungsrand von Erkelenz-Mitte.

Das nördlich der BAB 46, östlich der Düsseldorfer Straße geplante Sondergebiet hat eine Flächengröße von ca. 2,2 ha.

Die angrenzend an der Grünannahmestelle gelegenen Flächen sind im Flächennutzungsplan bisher als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

 

 

Mit der Flächennutzungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Ziel der Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Photovoltaik Freiflächenanlage n. § 10 Abs. 2 BauNVO geschaffen werden.

 

Die Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist  zur kostengünstigen Steigerung des Zubaus ab April 2015 auf Ausschreibungen durch die Bundesnetzagentur umgestellt worden.

Der Zubau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen soll um durchschnittlich 400 Megawatt pro Jahr gesteigert werden.

 

Betreiber erhalten eine Förderung n. EEG  wenn sie eine Ausschreibung gewinnen – und zwar aufgrund einer möglichst niedrigen Fördersumme für den wirtschaftlichen Betrieb ihres Solarparks.

An der Ausschreibung können verschiedene Investoren teilnehmen, auch Bürgerenergiegesellschaften und Energiegenossenschaften.

Jeder Solarpark muss eine installierte Leistung zwischen 100 Kilowatt und maximal 10 Megawatt haben.

 

Förderfähig sind derzeit auf Basis des EEG nur Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Seitenrandstreifen (110m entlang Autobahnen und Schienenwegen), Konversionsflächen und versiegelten Flächen.

Mit der Präferenz ausgewählter Flächenmerkmale verfolgt der Gesetzgeber die Vermeidung von Umweltauswirkungen und die Verringerung von räumlichen Konflikten bei der PV-Nutzung.

 

Die Flächen der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes liegen aufgrund der Lage zwischen der BAB 46 und der Bahnlinie innerhalb eines 110m Seitenrandstreifens.

Die Flächen des Plangebietes weisen hiermit eine Vorbelastung infolge der Verkehrsinfrastruktureinrichtungen sowie der städtischen Grünannahmestelle auf und grenzen räumlich unmittelbar an Gewerbeflächen der Ferdinand-Clasen-Straße. 

 

Die Anfrage an die Bezirksregierung Köln gemäß §34 Landesplanungsgesetz zur Anpassung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes an die Ziele der Raumordnung wurde am 02.07.2015 gestellt, eine Erklärung zur Anpassung an die Ziele der Raumordnung wurde in Aussicht gestellt.

 

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes und Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen.

 

Der Entwurf der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der Sitzung vorgestellt. In der Sitzung soll der Aufstellungsbeschluss zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß  § 3 Abs. 1 und  § 4 Abs. 1 BauGB gefasst werden.

Die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 und 4 Abs. 1 BauGB sind zu beteiligen sowie der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu hören.

 

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch die Flächennutzungsplanänderung werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

1.    Die Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage), Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.“

2.Über den Entwurf der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage) Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz- Mitte ist zu beteiligen.“


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlage:

Übersicht über den Geltungsbereich der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage), Erkelenz-Mitte

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 A 5.9_Übersicht Geltungsbereich_24.Änd_FNP (196 KB)