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Vorlage - A 61/326/2015  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. XXII "Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Braunkohlenausschuss Vorberatung
03.09.2015 
2. Sitzung des Braunkohlenausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Vorberatung
08.09.2015 
7. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
10.09.2015 
7. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
16.09.2015 
8. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Stellungnahmen TÖB BBP XXII Umsiedlung KKUOB 24082015_A  
Stellungnahmen Öffentlichkeit BBP Nr. XXII Umsiedlung KKUOB 240815_a  
Anlage Übersicht BBP XXII Umsiedlung Keyenberg,Kuckum  

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 24.09.2014  hat der Rat der Stadt Erkelenz dem in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurf (Gestaltungsplan Stand August 2014) des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, zugestimmt und die Verwaltung beauftragt auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan zu erarbeiten. In seiner Sitzung am 24.09.2014 hat der Rat beschlossen, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB  sowie den Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath/Borschemich zu beteiligen.

 

  1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 12 vom 12.06.2015 bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 25.06.2015 in der Zeit von 14.30 Uhr bis 18.30 Uhr im Pfarrheim Keyenberg, An St. Kreuz, durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.

 

  1. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 30.06.2015 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens  abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage – Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.

 

  1. Beteiligung des Bezirksausschusses

Der Bezirksausschuss Keyenberg/ Venrath/Borschemich  wurde mit Schreiben vom 30.06.2015 beteiligt.

Seitens des Bezirksausschusses wurden bisher keine Stellungnahmen eingereicht.

 

In dieser Sitzung soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB gemäß § 1 Abs. 7 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen entschieden und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst werden.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte  basiert auf dem in der Sitzung des Rates am 24.09.2014 beschlossenen städtebaulichen Entwurf (Gestaltungsplan Stand August 2014) und den landesplanerischen Vorgaben im Braunkohlenplan  hinsichtlich Nutzungsspektrum und Flächenvorgaben.

 

Der Bebauungsplan ist zwar bauplanungsrechtlich nicht vorhabenbezogen und ein „Angebotsbebauungsplan“, unterliegt jedoch den besonderen Bedingungen in der gemeinsamen Umsiedlung und Anpassungsbedarf.

Soweit dieser im Zeitraum der Bebauungsplanaufstellung noch nicht hinreichend feststellbar ist, sind ggf. Anpassungen der städtebaulichen Planung in gesonderten Änderungsverfahren erforderlich.

 

Ende 2014 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes anhand der Ergebnisse einer sogenannten „Planungsabfrage“, der Befragung der Umsiedler zu Grundstücksbedarf und Gebäudetyp, überprüft.

Die städtebauliche Planung wurde weiterhin  im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes zur Vorbereitung der Offenlage mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen hinsichtlich

-          eines bedarfsgerechten und flexiblen Grundstücksangebotes für die Umsiedlung der Bevölkerung

-          einer an potentiellen Gebäudetypen und Bauvorhaben der Umsiedler orientierten Festsetzung des Maßes der Nutzung

-          der baugestalterischen Leitvorstellungen in den Umsiedlungsorten

nochmals überprüft und angepasst.

 

In die Überarbeitung wurden auch die Ergebnisse einer eingehenden Erörterung des Entwurfes des Bebauungsplanes mit dem Bürgerbeirat vom 30.07.2015 einbezogen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte für die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird in der Sitzung vorgestellt.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere  auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe,, Hauptausschuss und Rat):

„1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in den als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - und als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - und - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 2.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Erkelenz und RWE Power sichergestellt.


Anlagen:

Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte

 

Anlage - Stellungnahme der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte

 

Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahmen TÖB BBP XXII Umsiedlung KKUOB 24082015_A (87 KB)      
Anlage 2 2 Stellungnahmen Öffentlichkeit BBP Nr. XXII Umsiedlung KKUOB 240815_a (96 KB)      
Anlage 3 3 Anlage Übersicht BBP XXII Umsiedlung Keyenberg,Kuckum (377 KB)