Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 10/250/2015  

 
 
Betreff: Einrichtung von WLan-Access-Points in städtischen Sitzungs- und Fraktionsräumen/Zuschüsse zur Anschaffung mobiler Endgeräte
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
10.09.2015 
7. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
16.09.2015 
8. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Wie den Fraktionen in der INFO-Runde am 26.08.2015 vorgestellt wurde, sollen die Sitzungsräume (Großer Sitzungssaal und Altes Rathaus) sowie die beiden Fraktionsgebäude (Schülergasse und Franziskanerplatz) mit WLan-Access-Points ausgestattet werden, über die alle Ratsmitglieder und ordentlichen sachkundigen Bürger/innen mit mobilen WLan-fähigen Endgeräten (Laptops, Netbooks, Tablets und Smartphones) während den Rats- und Ausschusssitzungen sowie während den Sitzungen und Treffen der Fraktionen das Internet nutzen können. Somit besteht zukünftig auch für alle Sitzungsteilnehmer die Möglichkeit während den Sitzung des Rates und seiner Ausschüsse auf das Rats- und Informationssystem allris und die dort hinterlegten Sitzungsvorlagen zuzugreifen.

 

Über die Einrichtung der WLan-Access-Points und die noch notwendigen Arbeiten sind alle Ratsmitglieder und ordentlichen sachkundigen Bürger bereits informiert worden.

 

Zuschüsse zur Anschaffung mobiler Endgeräte

 

Den Ratsmitgliedern und ordentlichen sachkundigen Bürgern (außer Bezirksausschüsse) soll für die laufende Wahlperiode 2014-2020 ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 150,00 Euro je Mitglied für die Anschaffung mobiler Endgeräte gewährt werden. Die Vertreter der freien Träger und die beratenden Mitglieder nach Jugendamtssatzung und AG-KJHG im Jugendhilfeausschuss sowie die beratenden Mitglieder im Schulausschuss (Vertreter der Lehrerschaft/Kirche) werden von dieser Regelung ausgenommen.

 

Eine unmittelbare Bezuschussung an die Ratsmitglieder und ordentlichen sachkundigen Bürger ist nicht möglich, da dies einer Erhöhung der gesetzlich festgelegten Entschädigungssätze nach der Entschädigungsverordnung entsprechen würde. Deshalb soll die Bezuschussung über die Fraktionen erfolgen.

 

Mit der geplanten Bezuschussung soll ein Anreiz geschaffen werden, sich ein entsprechendes mobiles Endgerät anzuschaffen und somit zukünftig grundsätzlich auf Papierausdrucke (Einladungen, Sitzungsvorlagen etc.) verzichten zu können.

 

Die Gewährung eines Zuschusses für die Anschaffung eines mobilen Endgerätes erfolgt nur dann, wenn eine entsprechende Erklärung abgegeben wird, dass zukünftig auf die Übersendung einer Einladung in Papierform verzichtet wird und die Einladung ausschließlich per E-Mail erfolgt.

 

Die Zuschüsse können nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung für das Jahr 2016 beantragt werden. Nach Übersendung der entsprechenden Erklärung bezüglich des Verzichtes auf Übersendung der Einladungen in Papierform, wird der Zuschuss dann an die Fraktionen zur Weiterleitung überwiesen. Entsprechende Vordrucke werden den Fraktionsvorsitzenden dann noch zur Verfügung gestellt.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„1. Den Ratsmitgliedern und ordentlichen sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern soll - wie in der Beschlussvorlage dargestellt - zur Anschaffung mobiler Endgeräte für die Wahlperiode 2014-2020 ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 150,00 Euro gewährt werden, der über die Fraktionen abgewickelt wird. Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist, dass der Mandatsträger bzw. die Mandatsträgerin, der bzw. die einen Zuschuss für die Anschaffung eines mobilen Endgerätes erhält, zukünftig auf die Übersendung der Einladungen zu den Sitzungen des Rates der Stadt Erkelenz und seiner Ausschüsse auf dem Postweg verzichtet und anstelle einer schriftlichen Einladung die Einladung per E-Mail erhält.

 

2. Ein entsprechender Ansatz für das Haushaltsjahr 2016 und die Folgejahre der laufenden Wahlperiode ist entsprechend beim Produktsachkonto 010100.549200 (Fraktionszuwendungen) einzuplanen.“


Finanzielle Auswirkungen:

150,00 € je mobilem Endgerät / ca. 90 Mandatsträger (Ratsmitglieder + SKB).