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Auszug - 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage), Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage), Erkelenz-Mitte und Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  

 
 
7. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.7
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 10.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:19 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/336/2015 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage), Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage), Erkelenz-Mitte und Beschluss zur Einleitung des
frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Fraktionsvorsitzender Krahe erklärt, dass er das nördlich der BAB 46, östlich der Düsseldorfer Straße, geplante Sondergebiet an dieser Stelle nicht für sinnvoll erachte. Er bevorzuge die Fläche der ehemaligen Grünlagerstelle an der A 46/Jülicher Straße. Er werde nicht zustimmen.

 

Ausschussmitglied Diart teilt mit, dass er ebenfalls nicht zustimmen werde.

 

Ausschussmitglied Kehren trägt vor, dass die SPD-Fraktion zustimmen werde.

 

Fraktionsvorsitzende Schirrmeister-Heinen teilt mit, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen werde.

 

1. stv. Fraktionsvorsitzender London führt aus, dass die CDU-Fraktion zustimmen werde.


Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

1.Die Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage), Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.

 2.Über den Entwurf der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage) Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath/Borschemich ist zu beteiligen.“


Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen