Bürgerinformationssystem
Tatbestand: In seiner Sitzung am 17.12.2014 hat der Rat der Stadt Erkelenz die Aufstellung der 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven, beschlossen und beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Holzweiler/Immerath zu beteiligen.
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 8 vom 10.04.2015 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 21.04.2015 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.
2.Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 02.04.2015 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen.
3.Beteiligung des Bezirksausschusses Der Bezirksausschuss Erkelenz-Holzweiler/Immerath wurde mit Schreiben vom 13.04.2015 beteiligt. Seitens des Bezirksausschusses wurde keine Stellungnahme abgegeben.
Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe vom 16.06.2015 und des Rates der Stadt Erkelenz vom 24.06.2015 wurde der Entwurf der 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven, nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 13 vom 26.06.2015 in der Zeit vom 06.07.2015 bis 07.08.2015 öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung wurden abwägungsrelevante Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragen. Diese Stellungnahmen sind in der Anlage – Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentliche Belange – zur Beschlussvorlage der 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven, aufgelistet.
In dieser Sitzung soll über die vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden werden.
Die 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven, soll in dieser Sitzung als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen werden.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch die Bebauungsplanänderung werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „.1.Über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage – zur Beschlussvorlage der 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2.Die 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven, wird hiermit beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch eine Vereinbarung zwischen Stadt Erkelenz und der RWE Power AG sichergestellt. Anlagen: Anlage – Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven
Übersicht über den Geltungsbereich der 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||