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Tagesordnung - 3. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe  

 
 
Bezeichnung: 3. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
Datum: Di, 04.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Werkleitung      
Ö 2  
Bericht aus dem Stadtmarketing      
Ö 3  
Berichte über laufende Baumaßnahmen      
Ö 4  
Enthält Anlagen
ÖPNV zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014 in Erkelenz hier: Einführung eines Stadtbusses  
III/051/2014  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Energiebericht 2013  
Enthält Anlagen
III/052/2014  
Ö 6     Beratung über die Durchführung von Tiefbaumaßnahmen und Entscheidung über Art und Umfang der Ausführung      
Ö 6.1  
Straßen- und Kanalbau: Am Dreieck, Erkelenz-Katzem  
Enthält Anlagen
A 66/324/2014  
Ö 6.2  
Straßen- und Kanalbau: Südpromenade, Erkelenz-Mitte  
Enthält Anlagen
A 66/325/2014  
Ö 7     Angelegenheiten der kaufmännischen Betriebsleitung      
Ö 7.1  
Enthält Anlagen
Abwassergebührenkalkulation 2015  
Enthält Anlagen
A 20/300/2014  
Ö 7.2  
Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2015 mit Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms für die Jahre 2014 bis 2018  
Enthält Anlagen
A 20/301/2014  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

  1. der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des

Städtischen Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2015 wie folgt festgestellt:

 

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Erträge auf

10.546.625 EUR

 

b) die Aufwendungen auf

8.283.138 EUR

 

2.

 

Vermögensplan

 

 

 

a) die Einzahlungen auf

7.450.502 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

10.671.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2015 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 6.288.502 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 5.040.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

 

II.die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines

Investitionsprogramms, für die Jahre 2014 - 2018 beschlossen.“

   
    04.11.2014 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
    Ö 7.2 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

  1. der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des

Städtischen Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2015 wie folgt festgestellt:

 

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Erträge auf

10.546.625 EUR

 

b) die Aufwendungen auf

8.283.138 EUR

 

2.

 

Vermögensplan

 

 

 

a) die Einzahlungen auf

7.450.502 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

10.671.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2015 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 6.288.502 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 5.040.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

 

II.die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines

Investitionsprogramms, für die Jahre 2014 - 2018 beschlossen.“

Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

   
    17.12.2014 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 6.2 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

  1. der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des

Städtischen Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2015 wie folgt festgestellt:

 

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Erträge auf

10.546.625 EUR

 

b) die Aufwendungen auf

8.283.138 EUR

 

2.

 

Vermögensplan

 

 

 

a) die Einzahlungen auf

7.450.502 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

10.671.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2015 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 6.288.502 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 5.040.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

 

II.die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines

Investitionsprogramms, für die Jahre 2014 - 2018 beschlossen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 3 Enthaltungen

N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)