Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 66/325/2014  

 
 
Betreff: Straßen- und Kanalbau: Südpromenade, Erkelenz-Mitte
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Entscheidung
04.11.2014 
3. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
A 6.2 Eingaben u. Stellungnahmen  

Tatbestand:

Im Bereich der Südpromenade ist die Kanalisation in Auswertung der aktuellen Kamerabefahrungsdaten schadhaft und sanierungsbedürftig.

Aufgrund des Alters und des Umfangs der Schäden macht eine Sanierung bspw. mittels Inlinern wenig Sinn. Der Hauptkanal und soweit notwendig die Hausanschlüsse werden baulich erneuert. Die Maßnahme ist Gegenstand der Generalentwässerungsplanung und des mit der Bezirksregierung Köln abgestimmten Abwasserbeseitigungskonzeptes.

 

Die Fahrbahn und die Nebenanlagen befinden sich ebenfalls in einem schlechten Zustand. Teilweise sind Grenzen überbaut. Durchgehend ausreichend breite Gehwege sind im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche nicht gegeben.

 

Es ist vorgesehen, Kanalisation und Verkehrsfläche im Rahmen einer Komplexmaßnahme gemeinsam zu erneuern.

Auf Grundlage des 10-Schritte Modells sind die betroffenen Grundstückseigentümer frühzeitig informiert und im Sommer 2014 unter Bereitstellung der vorgesehenen Ausführungsvariante beteiligt worden. Es ist beabsichtigt, Beiträge auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes zu erheben.

 

Insgesamt wurden von 5 Grundstückseigentümern Anregungen und Kritik vorgebracht. Die dokumentierte Abwägung ergibt sich aus der Anlage.

 

Die Südpromenade soll in Anlehnung an die Ist–Situation innerhalb der zur Verfügung stehenden Verkehrsfläche neu gestaltet werden.

Der Ausbau wird im Trennsystem (bauliche Trennung zwischen Gehwegen) umgesetzt. Der Bereich soll als Tempo 30 Zone ausgewiesen werden.

Ziel der Planung waren unter anderem:

  • Die gegebenen öffentlichen Stellplätze zu erhalten
  • Die Querungssituation insbesondere für ältere Menschen zu verbessern
  • Einen Ausbauquerschnitt zu realisieren, der den Anforderungen aller Nutzergruppen gerecht wird und sich in die einschlägigen technischen Regelwerke einpasst sowie den Anforderungen der StVO genügt.

 

Mit dem Straßenausbau wird auch die öffentliche Beleuchtung auf Basis eines Angebots des Konzessionsträgers erneuert.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Das Tiefbauamt wird beauftragt, die Südpromenade in Erkelenz gemäß den Plänen mit der Nummer: 658.2.401/402/403

vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln grundhaft auszubauen.

Die Kanalisation ist gemäß der Plandarstellung: 658.1.401/402

vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln zu erneuern.

Die öffentliche Beleuchtung wird auf Grundlage eines Angebotes des Konzessionsträgers ebenfalls vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln erneuert.“


Finanzielle Auswirkungen:

Die benötigten Mittel für den Straßenausbau sind unter Auftragssachkonto E12010024 im Gesamtumfang von 1.000.000 Euro für die Jahre 2015/16 angemeldet.

Die benötigten Mittel für den Kanalbau unter dem Auftragssachkonto A11020043 im Gesamtumfang von 900.000 Euro für die Haushaltsjahre 2015/16 angemeldet.

Die benötigten Mittel für die Erneuerung der Beleuchtung sind unter Auftragssachkonto E12020026 im Gesamtumfang von 93.000 Euro für die Haushaltsjahre 2015/16 angemeldet.


Anlage:

Eingaben und Stellungnahmen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 A 6.2 Eingaben u. Stellungnahmen (59 KB)