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Auszug - Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2015 mit Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms für die Jahre 2014 bis 2018  

 
 
3. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
TOP: Ö 7.2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 04.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 20/301/2014 Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2015 mit Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms für die Jahre 2014 bis 2018
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Kämmerer Schmitz erläutert den Wirtschaftsplan 2015 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung 2014 bis 2018.


Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

  1. der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des

Städtischen Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2015 wie folgt festgestellt:

 

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Erträge auf

10.546.625 EUR

 

b) die Aufwendungen auf

8.283.138 EUR

 

2.

 

Vermögensplan

 

 

 

a) die Einzahlungen auf

7.450.502 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

10.671.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2015 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 6.288.502 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 5.040.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

 

II.die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines

Investitionsprogramms, für die Jahre 2014 - 2018 beschlossen.“


Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung