Beschlussentwurf (in
eigener Zuständigkeit):
„1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. III/1A
„Peter-Gehlen-Straße / Schwarzer Weg“, Erkelenz-Matzerath wird
beschlossen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt auf der Grundlage
des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes einen Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. III/1A „Peter-Gehlen-Straße / Schwarzer Weg“, Erkelenz-Matzerath
zu erarbeiten.
3.
Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. III/1A
„Peter-Gehlen-Straße / Schwarzer Weg“, Erkelenz-Matzerath ist die
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der
Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3
Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Golkrath ist zu beteiligen.“