Bürgerinformationssystem
Ausschussmitglied Wilms fragt, inwieweit es sich bei den angegebenen Kosten um interne oder externe Kosten handelt. Techn. Beigeordneter Lurweg erläutert, dass es sich hierbei um Planungskosten handelt. Der Auftrag wurde bereits extern vergeben. Ausschussmitglied Musch erkundigt sich danach, inwieweit die bisher vorgebrachten Anregungen zur Verkehrsführung Berücksichtigung gefunden haben. Techn. Beigeordneter Lurweg verweist auf das entsprechende Gutachten, wonach Änderungen in der Verkehrsführung nicht erforderlich seien. Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „Der Bebauungsplan Nr. I/5B „Einzelhandelszentrum Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte wird hiermit gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung |
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