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Ausschussmitglied Dahlke bittet um Klärung, inwieweit die Regenwasserversickerung ins Bellinghovener Fliess Auflagen hinsichtlich der Qualität des einzuleitenden Wassers unterliegt. Amtsleiter Orth erläutert, dass dies nicht Gegenstand der Bauleitplanung sei, sondern im Baugenehmigungsverfahren geprüft werde. Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Über die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in der als Anlage beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Bebauungsplan Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erke- lenz-Kückhoven wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse hiermit gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung |
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