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Stv. Ausschussvorsitzender Dederichs fragt nach der tatsächlich möglichen Höhe der Bauten. Amtsleiter Orth erläutert, dass keine Bauhöhenbeschränkung erfolge, sondern die Beschränkung auf 2 bzw. 3geschossige Bebauung. Hinsichtlich der Abstände zu Nachbargrundstücken werden diese laut Baurecht im Baugenehmigungsverfahren festgelegt. Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Für die von der Öffentlichkeit vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark“, Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in den als Anlage 1 und 2 beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark“, Erkelenz-Mitte ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung |
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