Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„1. Die von den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf der 3.
Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Erkelenz (Kreuzherrenpfad, Erkelenz-Bellinghoven) wird nach Abwägung
aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange, wie in der als Anlage 1
beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage 1 ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Entwurf der 3. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Kreuzherrenpfad,
Erkelenz-Bellinghoven) ist unter Berücksichtigung dieses Beschlusses gem. § 3
Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“