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Vorlage - A 61/061/2006  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 1300.1 "Schages Fahrt", Erkelenz-Venrath
hier: Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. mit § 4a Abs. 3 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Entscheidung
12.09.2006 
12. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

1.                 Bisheriger Verfahrensverlauf

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschloss in seiner Sitzung vom 31.01.2006 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1300.1 „Schages Fahrt“, Erkelenz-Venrath und stimmte dem vorgestellten und erläuterten Entwurf zu. Des weiteren beschloss der Ausschuss, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Bezirksausschuss Keyenberg-Venrath war zu beteiligen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde durch die öffentliche Bekanntmachung des Termins im Amtsblatt Nr. 4 vom 17.02.2006 eingeleitet. Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 17.02.2006 eingeleitet.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 07.03.2006 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Nach erfolgtem Offenlagebeschluss vom 09.05.2006 durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, erfolgte die Offenlage nach vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 10 vom 10.05.2006 in der Zeit vom 22.05. bis 23.06.2006.

Während der Offenlage wurden weder seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange noch von der Öffentlichkeit planungsrelevante Anregungen vorgetragen.

 

2.                 Planänderungen nach Offenlage

Hinsichtlich des im Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1300.1 „Schages Fahrt“, Erkelenz-Venrath gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 BauO NRW unter Punkt II. aufgeführten bauordnungsrechtlichen Festsetzungen haben sich nach durchgeführter Offenlage aufgrund nochmaliger Überprüfung der Festsetzungen neue Erkenntnisse ergeben, die gestaltungsspezifische Änderungen zur Folge haben. Diese Änderungen machen eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 3 erforderlich. Bei der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzenden Teilen abgegeben werden können.

Im einzelnen handelt es sich um folgende Änderungen, die die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 BauO NRW betreffen:

2.1 Dachformen

Hier entfällt folgender bisher aufgeführter Text: „Pultdächer sind nur zulässig mit einer zur Straße geneigten Dachneigung von 10 bis 25 Grad.“

2.2             Fassadenmaterialien

Hier entfällt folgender bisher aufgeführter Text: „Gemäß § 86 Abs. 5 BauO NRW können für die Außenwände von Gebäuden weißes Ziegel- und Klinkermauerwerk im Format von maximal 2 DF bzw. Fassadenverkleidungen in Holz als Deckbrett-/Boden- Deckelschalung oder Stülpschalung in den abgetönten Farben weiß, gelb oder rot und braun und Metall- oder Kunststofffassaden in den abgetönten Farben grün oder rot oder braun zugelassen werden.“

 

Es wird vorgeschlagen, diese bauordnungsrechtlichen Festsetzungen im Bebauungsplan nicht mehr aufzuführen. Die Regelungen des § 86 Abs. 5 BauO NRW  i.V.m. § 73 BauO NRW (Abweichungen) bleiben hiervon unberührt.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologisch, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verbindung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, um eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten. Sie soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„1.       Die in der Beschlussvorlage unter Tatbestand 2.1 und 2.2 aufgeführten Entwurfsänderungen zum Entwurf des Bebauungsplan Nr. 1300.1 „Schages Fahrt“, Erkelenz-Venrath werden beschlossen.

 

 2.        Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1300.1 „Schages Fahrt“ Erkelenz-Venrath ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse erneut auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB  öffentlich auszulegen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch einen städtebaulichen Vertrag gemäß §§ 11 und 124 BauGB zwischen der Stadt Erkelenz und der Grundstück- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (GEE) sichergestellt.