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Tatbestand: In seiner Sitzung am 03.02.2004 beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, den Verkehrsentwicklungsplan 1995 als Leitlinie für die zukünftige Verkehrsentwicklung des gesamten Stadtgebietes einschließlich des Handlungs- und Maßnahmenkonzeptes bedarfsgerecht fortzuschreiben. Mit den verkehrsplanerischen Leistungen zur Fortschreibung wurde in der Sitzung am 07.12.2004 das Planungshaus Südstadt AG, Köln, beauftragt. Nachdem in den Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 21.06.2005, 08.11.2005, 06.12.2005, 28.03.2006 und des Rates am 05.04.2006 aus den Arbeitsschwerpunkten die Überarbeitungskapitel A. Rahmenbedingungen und Grundlagenermittlung, C. Ruhender Verkehr sowie D1. Parkleitsystem und D2. Dynamisches Parkleitsystem vorgestellt und beraten wurden, sollen in der Sitzung die ersten Ergebnisse der Überarbeitung des Kapitel B. Kraftfahrzeugverkehr vorgestellt werden. Durch das beauftragte Verkehrsplanungsbüro soll über den derzeitigen Bearbeitungsstand zur Problemanalyse und verkehrlichen Situation des Kraftfahrzeugverkehrs sowie Verkehrsprognose und Verkehrskonzept des Kraftfahrzeugverkehrs berichtet werden. Vorgestellt werden u.a. · Verkehrsmengenentwicklung des Kraftfahrzeugverkehrs · Überprüfung der funktionalen Gliederung des Straßennetzes · Überprüfung der Leistungsfähigkeit einzelner Knotenpunkte und der Einsatzmöglichkeiten von Kreisverkehren. Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21Aspekte des Stadmarketing/Lokale Agenda 21 werden durch die Verkehrsentwicklungsplanung berücksichtigt. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „1. Der Bericht zur Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes 1995 – Arbeitsschwerpunkt Kapitel B. Kraftfahrzeugverkehr - Problemanalyse und verkehrliche Situation des Kraftfahrzeugverkehrs, Verkehrsprognose und Verkehrskonzept des Kraftfahrzeugverkehrs sowie Überprüfung der funktionalen Gliederung des Straßennetzes - wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Bericht zur Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes 1995 – Arbeitsschwerpunkt Kapitel B. Kraftfahrzeugverkehr – Überprüfung der Leistungsfähigkeit einzelner Knotenpunkte und der Einsatzmöglichkeiten von Kreisverkehren wird zur Kenntnis genommen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Gesamtkosten der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes belaufen sich auf 77.402,16 EUR. Mittel für die stufenweise Beauftragung stehen bei der Haushaltsstelle 1.61000.65510 zur Verfügung.
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