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Beschluss: (in eigener Zuständigkeit): „1. Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Kreuzherrenpfad, Erkelenz-Bellinghoven) wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange, wie in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Kreuzherrenpfad, Erkelenz-Bellinghoven) ist unter Berücksichtigung dieses Beschlusses gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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