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Auszug - 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Kreuzherrenpfad, Erkelenz-Bellinghoven) hier: Beschluss über die vorgetragenen Anregungen im Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB  

 
 
12. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 12.09.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/063/2006 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Kreuzherrenpfad, Erkelenz-Bellinghoven)
hier: Beschluss über die vorgetragenen Anregungen im Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss: (in eigener Zuständigkeit):

Beschluss: (in eigener Zuständigkeit):

„1.       Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes  der Stadt Erkelenz (Kreuzherrenpfad, Erkelenz-Bellinghoven) wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange, wie in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.         Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Kreuzherrenpfad, Erkelenz-Bellinghoven) ist unter Berücksichtigung dieses Beschlusses gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig