Bürgerinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. 0240.2 "Kreuzherrenpfad", Erkelenz-Bellinghoven, hier: Beschluss über die vorgetragenen Anregungen im Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB  

 
 
12. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 12.09.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/062/2006 Bebauungsplan Nr. 0240.2 "Kreuzherrenpfad", Erkelenz-Bellinghoven,
hier: Beschluss über die vorgetragenen Anregungen im Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Amtsleiter Orth erläutert den Tatbestand

Amtsleiter Orth erläutert den Tatbestand.

Beschluss: (in eigener Zuständigkeit):

Beschluss: (in eigener Zuständigkeit):

„1.       Über die von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0240.2 “Kreuzherrenpfad“, Erkelenz-Bellinghoven wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange, wie in den als Anlage 1 und 2 beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

2.         Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.0240.2 „Kreuzherrenpfad“, Erkelenz-Bellinghoven ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig