Bürgerinformationssystem
Amtsleiter Orth erläutert den Tatbestand. Beschluss: (in eigener Zuständigkeit): „1. Über die von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0240.2 “Kreuzherrenpfad“, Erkelenz-Bellinghoven wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange, wie in den als Anlage 1 und 2 beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.0240.2 „Kreuzherrenpfad“, Erkelenz-Bellinghoven ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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