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Vorlage - III/006/2006  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 28.07.2006 - Biogasanlagen
Status:öffentlich  
Federführend:Dezernat III   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Entscheidung
12.09.2006 
12. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Mit Datum vom 28.07.06 stellt die Fraktion Bündnis90/Die Grünen folgenden Antrag:

 

Die Verwaltung informiert über der aktuellen Sach- und Informationsstand zur Ansiedlung von Biogasanlagen und wird beauftragt, Lokationen im Gebiet der Stadt Erkelenz auszuweisen, welche sich für den Bau von Biogasanlagen ohne Größenbeschränkung eignen. 

 

Das das Thema Biomasse auch im politischen Raum zur Zeit breit diskutiert wird, ist aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich zu begrüßen, da auf Grund der technischen Möglichkeiten und der fördertechnischen Rahmenbedingungen die Chance besteht, bei einem sinnvollen Einsatz einen Beitrag zur umweltschonenden und nachhaltigen Energiegewinnung zu leisten.

Ungeachtet der durch die Landesregierung NRW und auch durch den Landrat des Kreises Heinsberg verkündeten „Biomasse-Offensive“ hat sich die Verwaltung bereits seit dem Jahre 2000 intensiv mit diesem Thema beschäftigt. Seinerzeit wurde gemeinsam mit der damals noch bestehenden WLK eine Studie über das Biomassepotenzial in der Stadt Erkelenz in Auftrag gegeben, mit dem Ziel, vor allem das an der Kläranlage vorhandene Biomassepotenzial gemeinsam mit Bioabfällen und Grünabfällen zu nutzen, und somit auch zu einer wirtschaftlicheren Entsorgung zu kommen. Die Einbeziehung von landwirtschaftlichen Flächen wurde damals nicht ins Auge gefasst, weil die finanziellen (Förder-) Rahmenbedingungen für die Landwirte andere waren und eine Beteiligung nicht in Aussicht gestellt wurde. Letztendlich scheiterte das Projekt an den damaligen technischen Voraussetzungen und der nicht wirtschaftlich darstellbaren Investition. Auch reichte das zur Verfügung stehende Biomassepotenzial nicht aus, um einen wirtschaftlichen Betrieb abzubilden.

Erst die EU-weite Umstellung der Agrarförderung im Jahre 2004, verbunden mit der Stilllegung ganzer vormals landwirtschaftlich genutzter Flächen und der Möglichkeit, über das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2004 (EEG) in der Bundesrepublik durch den Anbau von zur Energiegewinnung nutzbarer Biomasse die Wirtschaftlichkeit von landwirtschaftlich genutzten Flächen zu erhöhen, hat bei der Landwirtschaft, aber auch bei den Herstellern der technischen Anlagen zu einem Umdenkprozess geführt.

Die Änderung des Baugesetzbuches im Jahre 2004 mit der Privilegierung der Biomassenutzung bis zu einer installierten elektrischen Leistung von 0,5 MW im bauplanungsrechtlichen Außenbereich, sollte einen weiteren Anreiz zur gesamten Biomassenutzung geben.

Auf Grund der Tatsache, dass ca. 80 % der Fläche des Erkelenzer Stadtgebietes aus landwirtschaftlicher Nutzfläche mit hochfruchtbaren Böden der Erkelenzer Börde besteht, ist es für die Stadt Erkelenz nahe liegend, sich mit dem Thema Biomasse zu beschäftigen, um so auch Chancen für den Wirtschaftszweig des Primären Sektors/Landwirtschaft zu eröffnen.

Allerdings ist die Nutzung der nachwachsenden Rohstoffe (NaWaRo) und die damit einhergehende energetische Verwendung sowohl wirtschaftlich als auch technisch nicht einfach. Die Investition und auch der Betrieb sind nur wirtschaftlich darstellbar, wenn alle Voraussetzungen zur Förderung durch das EEG vorliegen. Nur unter diesen Rahmenbedingungen werden sich auch Investoren dafür interessieren. Ansonsten ist Biomasse zu herkömmlichen Energieträgern nicht konkurrenzfähig.

Vereinfacht ausgedrückt wird als technische Grundlage das bei dem Vergärungsprozess entstehende Gas über eine konventionelle Blockheizkraftwerk- (BHKW) Technik in Strom und Wärme umgewandelt.  Zur Vergärung gelangt im Regelfall Wirtschaftsdünger, z. B. Gülle, gemeinsam mit gärfähigen Pflanzen als Cosubstrat, z. B. Maissilage. Bei den meisten Anlagen kann die beim Energiegewinnungsprozess freigesetzte Wärme nicht oder nur zu einem kleinen Teil an Ort und Stelle genutzt werden. Aus diesem Grunde gibt es die technische Möglichkeit, das aus der Vergärung stammende Biogas in speziellen Aufbereitungsanlagen zu veredeln und in das vorhandene Erdgasnetz einzuspeisen. Damit soll es möglich werden, in so genannten „virtuellen Bilanzkreisen“ bei der Durchleitung durch das Erdgasnetz Gas in dezentralen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zu geförderten Konditionen einzusetzen, die ganzjährig über einen gleichmäßigen Wärmebedarf und damit über hohe Vollnutzungsstunden verfügen. Auch spielt die Entfernungen dann keine Rolle. Hierbei gibt es allerdings noch eine Reihe ungelöster Probleme, vor allem beim Hinzufügen von für die Durchleitung erforderlicher Zusatzstoffe, die die Gasqualität und die EEG-Fähigkeit betreffen.  Auch müssen entsprechende Netzleitungen vorhanden sein.

Die einfachere Möglichkeit ist, den gewonnen Strom direkt ins Netz einzuspeisen und den Wärmeüberschuss auch direkt zu nutzten, z. B. an nahe gelegene Wärmeabnehmer direkt abzugeben. Grundvoraussetzung ist hier eine kontinuierliche Wärmeabnahme, also auch im Sommer, so dass hier höchstens Schwimmbäder oder ähnliche Gebäude im gewerblichen oder technischen Bereich als Versorgungsobjekte in Frage kommen und auch nur dann, wenn die Wärme näherungsweise zu marktüblichen Konditionen vermarktet werden kann. Darüber hinaus muss eine kontinuierliche Substratbeschaffung über langfristige Lieferverträge gewährleistet sein. Analysen von Anlagenbetreibern zeigen, dass die Rentabilität der Anlagen bereits bei geringen Preisänderungen für die Einsatzstoffe, z. B. nach einem sehr heißen Sommer, stark schwankt.

 

Die Stadt Erkelenz hat im Jahre 2004 noch mal einen Versuch gestartet, gemeinsam mit der WEST Energie und Verkehr als Anlagenbetreiber und interessierten Landwirten unter den neuen Rahmenbedingungen des EEG eine Biogasanlage in der Nähe der Kläranlage zu initiieren. Dort sind die technischen Möglichkeiten der Wärmenutzung gegeben. Gleichzeitig sollte neben den landwirtschaftlichen Substraten Klärschlamm und die neu geplante Grünannahmestelle bei der Ermittlung der zur Verfügung stehenden Biomasse berücksichtigt werden. Die Anlage hätte somit große Synergieeffekte gehabt. Auf Grund der am Standort vorhandenen Wasserschutzgebietsausweisung IIIa waren allerdings die technischen Vorgaben so gravierend, dass die Investition an dieser Stelle  sich letztendlich als absolut unwirtschaftlich herausstellte. 

Zwischenzeitlich gab es von interessierten Landwirten 2 Nachfragen  für die Errichtung von Biogasanlagen, die sich aber nicht konkretisiert haben.

Aus Sicht der Verwaltung wäre es wünschenswert, nicht eine Mehrzahl von kleineren Anlagen über das Stadtgebiet verstreut darzustellen, sondern eine größere Anlage an einem zentralen Standort, die auch aus wirtschaftlicher Sicht zu bevorzugen wäre. Diese Anlagen sind in Gewerbe- und Industriegebieten und speziellen Sondergebieten  für Biogasanlagen zulässig, soweit diese Anlagen in GE / GI – Gebieten planungsrechtlich nicht ausgeschlossen sind und eine immissionsschutzrechtliche Verträglichkeit nachgewiesen wird. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen sind in Erkelenz teilweise gegeben. Da je nach Größe der Anlage ein Genehmigungsverfahren nach BImschG durch das Staatliche Umweltamt durchgeführt werden muss, ist eine generelle Freigabe von Flächen ohne die spezifischen  Anlagenparameter zu kennen, nicht möglich. Die Stadt kann aber hier im Bedarfsfall über die Instrumente der Bauleitplanung reagieren. 

Letztendlich ist die Standortwahl von den zur Verfügung stehenden technischen Parametern der Einspeisemöglichkeit und der Wärmeabnahme abhängig.  Vor diesem Hintergrund wird, wie bereits bekannt,  durch die WEST Energie und Verkehr die Errichtung von Biogasanlagen in Wassenberg und Waldfeucht im Zusammenhang mit Schwimmbadprojekten vorangetrieben. Auf dem Stadtgebiet Erkelenz sind seitens der WEST Energie und Verkehr mehrere Standorte untersucht worden, die sich unter den zurzeit gegebenen Rahmenbedingungen nicht wirtschaftlich darstellen lassen. 

Seitens der Verwaltung sind daher im Moment auch keine weiteren Schritte erforderlich.

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Der Ausschuss begrüßt ausdrücklich die Aktivitäten zum Thema Biomasse auf dem Stadtgebiet Erkelenz, und nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Interessenten für die Errichtung von Anlagen werden seitens der Stadt weiterhin unterstützt.“