Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„1. Über die von der Öffentlichkeit und den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen
zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0240.2 “Kreuzherrenpfad“,
Erkelenz-Bellinghoven wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und
privater Belange, wie in den als Anlage 1 und 2 beigefügten Abwägungstabellen
vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil dieses
Beschlusses.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes
Nr.0240.2 „Kreuzherrenpfad“, Erkelenz-Bellinghoven ist unter
Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen.“