Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den
Hauptausschuss und Rat):
„1.Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
0240.2 „Kreuzherrenpfad“, Erkelenz-Bellinghoven wird beschlossen.
2.Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0240.2 „Kreuzherrenpfad“,
Erkelenz-Bellinghoven wird zugestimmt.
3.Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 0240.2 „Kreuzherrenpfad“,
Erkelenz-Bellinghoven ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der
Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3
Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitteist zu beteiligen.
4.Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und
§ 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevante Anregungen vorgetragen werden, ist
der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0240.2 „Kreuzherrenpfad“,
Erkelenz-Bellinghovengemäß § 3
Abs. 2 auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“
28.03.2006 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Ö 16 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):
Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und
Rat):
„1.Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
0240.2 „Kreuzherrenpfad“, Erkelenz-Bellinghoven wird beschlossen.
2.Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0240.2 „Kreuzherrenpfad“,
Erkelenz-Bellinghoven wird zugestimmt.
3.Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 0240.2 „Kreuzherrenpfad“,
Erkelenz-Bellinghoven ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der
Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3
Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitteist zu beteiligen.
4.Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und
§ 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevante Anregungen vorgetragen werden, ist
der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0240.2 „Kreuzherrenpfad“,
Erkelenz-Bellinghovengemäß § 3
Abs. 2 auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis: einstimmig
29.03.2006 - Hauptausschuss
Ö 6.3 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
„1.Die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 0240.2 „Kreuzherrenpfad“,
Erkelenz-Bellinghoven wird beschlossen.
2.Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0240.2 „Kreuzherrenpfad“,
Erkelenz-Bellinghoven wird zugestimmt.
3.Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 0240.2 „Kreuzherrenpfad“, Erkelenz-Bellinghoven
ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1
BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss
Erkelenz-Mitteist zu beteiligen.
4.Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und
§ 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevante Anregungen vorgetragen werden, ist
der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0240.2 „Kreuzherrenpfad“,
Erkelenz-Bellinghovengemäß § 3
Abs. 2 auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis: einstimmig
05.04.2006 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 7.3 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):
Beschluss:
„1.Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
0240.2 „Kreuzherrenpfad“, Erkelenz-Bellinghoven wird beschlossen.
2.Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0240.2 „Kreuzherrenpfad“,
Erkelenz-Bellinghoven wird zugestimmt.
3.Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 0240.2 „Kreuzherrenpfad“, Erkelenz-Bellinghoven
ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1
BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss
Erkelenz-Mitteist zu beteiligen.
4.Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und
§ 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevante Anregungen vorgetragen werden, ist
der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0240.2 „Kreuzherrenpfad“,
Erkelenz-Bellinghovengemäß § 3
Abs. 2 auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“