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Auszug - 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Kreuzherrenpfad, Erkelenz-Bellinghoven) hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Entwurf und Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 und 4 BauGB  

 
 
9. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 15
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 28.03.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/045/2006 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Kreuzherrenpfad, Erkelenz-Bellinghoven)
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Entwurf und Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 und 4 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Amtsleiter Orth legt den Sachverhalt im Zusammenhang mit Punkt A 16 vor

Amtsleiter Orth legt den Sachverhalt im Zusammenhang mit Punkt A 16 vor.

 

Ratsfrau Wolters fragt an, ob es für die Erweiterung des Flächennutzungsplanes genügend Interessierte gebe.

 

Daraufhin antwortet Ratsherr Steingießer, dass genügend Interesse vorhanden sei.

 

Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1.       Die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Kreuzherrenpfad, Erkelenz-Bellinghoven) wird beschlossen.

2.               Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (Kreuzherrenplfad, Erkelenz-Bellinghoven) der Stadt Erkelenz wird zugestimmt.

3.               Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Kreuzherrenpfad, Erkelenz-Bellinghoven) ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.

4.               Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevante Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Kreuzherrenpfad, Erkelenz-Bellinghoven) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB uf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig