Bürgerinformationssystem
Amtsleiter Orth legt den Sachverhalt im Zusammenhang mit Punkt A 16 vor. Ratsfrau Wolters fragt an, ob es für die Erweiterung des Flächennutzungsplanes genügend Interessierte gebe. Daraufhin antwortet Ratsherr Steingießer, dass genügend Interesse vorhanden sei. Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Kreuzherrenpfad, Erkelenz-Bellinghoven) wird beschlossen. 2. Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (Kreuzherrenplfad, Erkelenz-Bellinghoven) der Stadt Erkelenz wird zugestimmt. 3. Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Kreuzherrenpfad, Erkelenz-Bellinghoven) ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen. 4. Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevante Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Kreuzherrenpfad, Erkelenz-Bellinghoven) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB uf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||